Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 103

[vor 1301 August 10]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgender Erbfall in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Nach dem Tod Menkins von Bergheim oder Bonn (de Bercheym vel de Bunna) ist je ein Kindsteil (pueripars) jenes Hauses, welches neben dem Haus Jakobs von Koblenz (de Confluentia) in Richtung Stesse liegt, an dessen Söhne Josef und Jakob sowie an dessen Frau Hanna gefallen.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 17r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 257, S. 105.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 145.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Zeugnis ist undatiert, da die geerbten Anteile weiter veräußert wurden (vgl. KS01, Nr. 104), kann zumindest der terminus ante quem bestimmt werden.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 103, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00ck.html (Datum des Zugriffs)

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