Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 33

1281

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳), und Juda, Sohn R. Meirs s.A. (יהודה ב׳ר׳ מאיר ז׳צ׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Simon, Sohn R. Jakobs (ר׳ שמעון בר׳ יעקב), [und dessen Frau Hanna] (1) zwei Drittel des Hauses "von Aachen" (מֵאַכְא) von Gutheil, Tochter des Gelehrten R. David von Tienen (מרת גוטהיל בת הח׳ר׳ דוד מטינא) [bzw. Witwe Isaaks von der Judenpforte von Tienen] (2), und deren Söhnen rechtmäßig erworben hat. Als genaue Lagemerkmale der Immobilie werden folgende Grenzen angegeben: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen das Haus der Aramäerin Bliza (הארמאית הקרואה בליצא) und von deren Sohn Johann von Zutendorf (יהן בנה מצוטנדורף) das Haus von Konrad (קונרט) und dessen Frau Armengard (ארמנגרט) sowie das Haus Gezas (גיזא) und Gottschalks (גויישלק), im Süden die in Poras (מרת פורא) Besitz befindliche Ruine "Zum Schaf" (הקרקע והחרב צומשייפא); im Norden das Haus und der Hof von Gutheil und deren Erben, genannt "Zum Kriech" (הבית והחצר שלמרת גוטהייל ויורשיה ונקרא צומכריכא), [in dem einst Gerhard Kriech wohnte] (2). Zudem wird festgehalten, dass das erworbene Haus in Richtung Norden 16 offene Fenster, in Richtung Süden 19 Fenster aufweist und die Nachbarn, Gutheil und Pora, bei Bauvorhaben einen Mindestabstand von vier Ellen (ארבע אמות) einhalten müssen, um die Lichtverhältnisse des Kaufobjekts nicht zu beeinträchtigen.

ומה שידענו העדנו וכתבנו וחתמנו לר׳ שמעון בר׳ יעקב לעדות נאמנה ("Was wir wussten, haben wir R. Simon, Sohn R. Jakobs zur glaubwürdigen Zeugenschaft bezeugt, niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Actum anno domini m° cc° lxxxi] (3).

(1) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Ergänzung nach lateinischer Überlieferung.

(3) Datum des lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 8v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 153, S. 47 f.

Literatur: Cluse, Studien (2000), S. 23; GJ 2, 2, S. 822.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert auf der hebräischen Vorurkunde. Der parallel überlieferte lateinische Schreinsbucheintrag weist außer den im Regest vermerkten Varianten keine nennenswerten Abweichungen auf.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 09.01.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 33, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01nc.html (Datum des Zugriffs)

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