Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 91

1298 März 9

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und drei lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), Simcha haAluv, Sohn R. Meirs s.A. (שמחה העלוב בר׳ מאיר הריני כפרת משכבו), Mordechai, Sohn des Rabbiners Samuel s.A. (מרדכי בה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), und Samuel, Sohn R. Menachems (שמואל ב׳ר׳ מנחם), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der wohltätige R. Juda [= Liberman von Düren] (1), Sohn R. Samuels (הנדיב ר׳ יהודה בר׳ שמואל), und dessen Frau Gute (מרת גודא) das "Lomere" genannte Backhaus, das in der Stesse [bei dem Haus "Kusin"] (2) liegt, zur einen Hälfte R. Mazliach [= Selig, Sohn Libermans aus erster Ehe (1) (ר׳ מצליח) [und dessen Frau Bella] (3), zur anderen Hälfte ihren Söhnen Juda [= Liberman] (1) (יהודה) und Simon (שמעון) übertragen haben. [Überdies erhielt Mazliach die Hälfte des angrenzenden Hauses] (4). Mazliach [und Bella] (3) haben anschließend ihren Anteil am Backhaus an Mazliachs [Halb-]Brüder, die obengenannten Juda [= Liberman] (1) und Simon, verkauft.

ומה שידוע לנו כתבנו וחתמנו ("Was wir wissen, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Actum anno domini m° cc° nonagesimo septimo, dominica oculi] (5).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Topographische Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Ehefrau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(4) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(5) Datum des dritten lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 15r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 229 f., S. 90.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 160; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 191.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Die drei lateinischen Schreinsbucheinträge weisen lediglich geringe Abweichungen auf: Außer den im Regest vermerkten Varianten und Ergänzungen werden die jüdischen Aussteller der Vorurkunde in den lateinischen Einträgen als Angehörige des Kölner Judenrats (iudei Colonienses et magistratus eorum) bezeichnet. Nur wenige Jahre später verkaufte Liberman seine Anteile weiter; siehe KS01, Nr. 97. Zu Liberman von Düren vgl. fernerKS01, Nr. 69.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 91, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01r9.html (Datum des Zugriffs)

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