Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 294

1329 Juni 27, Würzburg

[1] Am 27. Juni 1329 (an dem selben tage) (1) soll Hermann von Dettelbach (Herman von Tetelbach) [den Juden] Jakob von Rothenfels (Jacob von Rotenfels) mit den sechs Leuten (selbsibende), die es sahen, hörten und gegenwärtig waren, vor dem Würzburger Landgericht beweisen, dass er seines Vaters Gut redlich gekauft hat, und zwar ohne Gefährde (geuerde) mit seinem und seiner Frau Gut, als sein Vater der Klage des Juden wegen (von des juden wegen) in der Acht, in der Aberacht und in allen Bännen war. Die Strafsumme (widertwingen) wird auf 100 Pfund Heller angesetzt, die Sache selbst auf den 17. Oktober 1329 (an den nehesten tag nach sent Gallen tag) vertagt. Herrmann und sein Bruder Fritz (F., sin bruder) versprechen, ihren Vater anzuweisen, dass er sich mit ihm (dem Juden) verständige (sich mit ime richte).

[2] Als der 17. Oktober kommt, erfüllt Hermann von Dettelbach alle Bedingungen. (2)

(1) Die Datierung bezieht sich auf den vorhergehenden Eintrag (WB01, Nr. 295). Damit ist der Tag der Wiederaufnahme des Verfahrens angegeben, das Datum dieses Beschlusses selbst dürfte nach dem 12. April 1328 (I-527 mit Datierung der beschriebenen Verhandlung an dem dinstage ze vzgender Osterwochen) gelegen haben.

(2) Randvermerk: Jacob von Rotenfels, Hermann von Tetelbach.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 44r, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-529.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. FUD:WB-c1-0032.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 294, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-004s.html (Datum des Zugriffs)

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