Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 280

1327 August 31, Würzburg

[1] Am 31. August 1327 (an dem mentage vor sent Egidien tag) wird Heinz von Dettelbach zu Mainstockheim (Heincen von Tetelbach cze Stocheim) vor dem Würzburger Landgericht dazu verurteilt, [dem Juden] Jakob von Rothenfels (Jacob von Rotenfels) 50 Pfund Heller zu geben, für die er Selbstschuldner (selbschulde) für Otto Fuhse von Aisch (Otten Fuhs von Eische) geworden ist. Die Summe ist in vierzehn Tagen, am 14. September (in viercehen tagen biz an des heligen cruces tag als ez wart erhaben), auszuhändigen. Die Strafsumme (widertwingen) beträgt 100 Pfund.

[2] Am 14. September erscheint der Jude (1), der Beklagte aber nicht. Daher wird dem Juden die Strafsumme (widertwingen) zugesprochen, es sei denn, der Beklagte kann sein Fernbleiben entschuldigen. (2)

(1) Es folgt das gestrichene Wort niht.

(2) Randvermerk: Jacob von Rotenfels, Heince Tetelbach.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 39v, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-474.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 280, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-004y.html (Datum des Zugriffs)

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