Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 284

1327 Dezember 23, Würzburg

[1] Am 23. Dezember 1327 (an der mitwochen nach sente Thomas tag des czwelfboten) wird Andreas von Thüngen (Endres von Tungeden) vor dem Würzburger Landgericht verurteilt, dem Juden Nerlin von der Witen tür (Nerlin von der Witen tuͤr) Einlager zu leisten und ein Pferd zu übergeben für Cunce von Müdesheim (Cuncen von Mutensheim), dessen Bürge er für 17 Pfund Heller und die Zinsen gewesen sei. Der Jude beantragt eine Strafsumme (widertwingen) von 60 Pfund Heller. Die Summe soll bis zum 7. Januar 1328 (an den nehesten tag nach dem Obersten tage) gezahlt werden.

[2] Am 7. Januar erscheint der Jude, aber Andreas von Thüngen nicht. Dem Juden wird daraufhin die Strafsumme zugesprochen, es sei denn, Andreas von Thüngen kann sein Fernbleiben entschuldigen. (1)

(1) Randvermerk: Nerlin, Andres de Tungeden.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 41v, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-500.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 284, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-0052.html (Datum des Zugriffs)

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