Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 319

1330 März 21, Würzburg

[1] Am 21. März 1330 (an der mitwochen nach Gerdrudis) wird Gerlach Schenck von Karlburg (Gerlach Schencken von Karleburg) vor dem Würzburger Landgericht dazu verurteilt, dem Juden David von Karlstadt (Dauid von Karlstat) 15 Pfund und 7 1/2 Schilling Heller als Selbstschuldner zu geben. Die Strafsumme (widertwingen) beträgt 100 Pfund Heller und wird am 4. April 1330 (an die mitwochen nach Palmen) fällig. (1)

[2] Am 31. Mai 1330 (an dem dunrstage in der Pfingestwochen) wird ihm ein und zum anderen Mal geboten, die vorgenannten Schuld und die Strafsumme zu begleichen. (2)

(1) Randvermerk: David von Karlstat, Gerlach Schencke.

(2) Vgl. zum Verfahren WB01, Nr. 312. Randvermerk: iidem duo predicti.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 48v, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-600.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 319, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-006y.html (Datum des Zugriffs)

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