Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 341

1330 Oktober 26, Würzburg

Am 26. Oktober 1330 (an dem fritage vor Symonis et Jude) wird Fritz Zobel Hinker (Fritzen CZobel Hincker) auf Antrag des Juden Gumprecht von Krautheim (Gumprehts wegen von Crutheim) vor dem Würzburger Landgericht dazu verurteilt, für Fritz Hochger (Fritzen Hochgern) wegen einer Schuld in Höhe von 14 Pfund Heller und 14 Malter Korn [Bürgschaft] zu leisten. Ferner wird er dazu verurteilt, für Berthold Zobel (Ber CZobeln) wegen einer Schuld in Höhe von 30 Pfund Heller [Bürgschaft] zu leisten. Die Strafsumme, die in 14 Tagen (1) fällig wird, beträgt 60 Pfund Heller. Diese erhält der Jude. (2)

(1) Wohl am 9. November 1330.

(2) Randvermerk: Gumpreht, Fritze CZobel Hincker.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 53v, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-684.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr./jde.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 341, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-007f.html (Datum des Zugriffs)

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