Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

Zurück zur Übersicht

211 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 112.

Westfalen 1, Nr. 109

1324 Juli 18, [Münster]

Grabstein der Tochter/Frau des Herrn Isaak (ר' יצחק), gestorben am 25. Tammus, einem Mittwoch, im Jahre 84 nach der (kleinen) Zählung des sechsten Jahrtausends (ביו' ד' כ'ה' בתמו[ז] פ'ד' לפרט לאלף הששי).‎ (1)

'LTR'=dner ih

(1) Es handelt sich um eine weibliche Person, aber es ist nicht feststellbar, ob Frau oder Tochter zu ergänzen ist. Der Grabsteinrest ist der einzige bisher feststellbare Originalstein des mittelalterlichen jüdischen Friedhofs in Münster. Das Fragment stellt die untere Hälfte des Grabsteins dar, auf der jetzt noch vier lesbare Zeilen und eine schwer entzifferbare Schlusszeile vorhanden sind. Es handelt sich um den ältesten jüdischen Grabstein Westfalens. Der 25. Tamus 5084 fiel auf Mittwoch [= 4. Wochentag], 1324 Juli 18..

Überlieferung:

Münster, Synagoge, Vorraum der Synagoge (Klosterstraße), Orig., hebr., Stein.

Kommentar:

Das Originalgrabsteinfragment befindet sich heute in der jüdischen Synagoge in Münster in der Klosterstraße. Abgüsse des genannten Grabsteinfragmentes sind auf dem jüdischen Friedhof in Münster in der Einsteinstraße, im Stadtmuseum Münster und im Jüdischen Museum Westfalen in Dorsten zu finden; vgl. Thier/Brocke/Hüttenmeister, Spuren (2016), S. 137. Zum Friedhof in Münster vgl. Kirchhoff, Lagebestimmung (1984), S. 235-244, und WF01, Nr. 43.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 109, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-028b.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht