Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 15

1292 September 13, Köln

Adolf von Nassau löst nach seiner Wahl zum deutschen König seine dem Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg gemachten Versprechungen hinsichtlich Dortmund und den dort gewonnenen Einkünften ein. Die Einkünfte aus den Juden werden nicht gesondert erwähnt. Der König behält sich allerdings ein Wiederkaufsrecht für Dortmund mit den Höfen Westhofen, Brackel und Elmenhort für die Summe von 1.500 Mark vor.

Datum Colonie idus septembris indictione quinta anno domini MͦCC nonagesimo secundo, regni vero nostri anno primo.

Überlieferung:

Duisburg, LA, RW 1023, Akten, Nr. 31, fol. 2r-3r, [4], Abschr. (Ende 13. Jh.), lat., Perg.

Kommentar:

Adolf greift damit die vor seiner Wahl gemachten Zugeständnisse auf (WF01, Nr. 14). Allerdings ist nicht mehr von einer Übertragung auf Lebenszeit die Rede, sondern von Verpfändung. Wenige Tage später verpfändet er die Reichseinkünfte aus Dortmund zudem an den Herzog von Brabant (WF01, Nr. 16).

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 15, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-002b.html (Datum des Zugriffs)

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