The "Judenschreinsbuch" of the parish of Saint Lawrence of Cologne

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226 records in this corpus. Displaying record 54.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 54

[zwischen 1286 April 27 und Mai 25]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und drei lateinischen Einträgen festgehalten:

Im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) bestätigen Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel s.A. (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Jakob, Sohn R. Josefs (יעקב בר׳ יוסף) und Jakob, Sohn R. Samuels (יעקב ב׳ר׳ שמואל), mit ihrer Unterschrift, dass Frau Rebekka (מרת רבקה) "nach dem Gesetz Israels" (בדין ישראל) ein am Ende der Enggasse gelegenes Haus besaß, das sie mit ihrer Ketubba von ihrem ersten Mann R. Eleasar [= Losan von Bonn] (1) (ר׳ אלעזר) erhalten und R. Eljakim [= Gottschalk von Bonn] (2), Sohn R. Alexanders (ר׳ אליקים בר׳ אלכסנדרי), als Mitgift in die Ehe eingebracht hatte. R. Eljakim und dessen Frau Rebekka, Tochter R. Meirs haKohen (מרת רבקה בת ר׳ מאיר הכהן), haben nun das Haus in Gegenwart der genannten Gemeindevertreter den Söhnen R. Jakobs (ר׳ יעקב), R. Josef (ר׳ יוסף) [und dessen Frau Richeza] (3) zu einem Drittel und R. Alexander (ר׳ אלכסנדרי) [und dessen Frau Pora] (4) zu zwei Dritteln, übertragen. Als genaue Lagemerkmale der Immobilie werden folgende Grenzen angegeben: im Osten das Haus der Erben R. Eleasars, Sohn R. Samuels (ר׳ אלעזר בר׳ שמואל), die zum Teil Söhne der genannten Rebekka sind; im Westen und im Norden der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Süden das Tanzhaus ("Gemeindehaus, das für Hochzeiten errichtet wurde") (הבית של הקהל המתוקן לנישואי חתנים וכלות).

ומה שנעשה לפנינו בדין אמת ובמכירה וקנייה שלימה כתבנו וחתמנו באייר שנת מ׳ו׳ לפרט אלף הששי ("Was vor uns gemäß wahrem Recht und mit vollständigem Kauf und Verkauf geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet im Jahr des Jahres 46 der [kleinen] Zählung des sechsten Jahrtausends") [= Actum anno domini m° cc° lxxx sexto, in capite mensis maii] (5).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Ehefrau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Nennung der Ehefrau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(5) Abweichendes Datum des dritten lateinischen Eintrags: 1286 Mai.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 10r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 171-173, S. 57 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 129; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 213.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Die parallel überlieferten lateinischen Schreinsbucheinträge weisen geringe Abweichungen auf: So dokumentiert der erste Eintrag, dass Losan von Bonn das als Mitgift eingebrachte Haus seiner Frau Rebekka wieder zurück übertragen hatte. Die anderen beiden Einträge halten die Übertragung des Hauses zu einem Drittel und zu zwei Dritteln fest. Abweichend von der hebräischen Vorlage wird das Gebäude "inter iudeos, gegenüber dem Haus Philipp Morats" verortet; vgl. auch KS01, Nr. 56.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 54, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01or.html (Datum des Zugriffs)

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