The "Judenschreinsbuch" of the parish of Saint Lawrence of Cologne

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226 records in this corpus. Displaying record 69.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 69

1289 Ende März

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und fünf lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Juda, Sohn R. Meirs s.A. (יהודה ב׳ר׳ מאיר ז׳צ׳ל׳), und Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s. A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ה׳כ׳מ), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Erben des wohltätigen R. Liberman aus Düren (ר׳ ליברמן מדורא) ein Siebtel und ein Vierzehntel von dem kleinen Haus, das einst R. Seligman haKohen gehörte (ר׳ זלקמן הכהן), von dessen Erben [Pippin und dessen Frau Abigal sowie Gottschalk und dessen Frau Gute] (1) erworben haben. Jeweils die Hälfte der gekauften Anteile gehören nun dem Selig genannten R. Mazliach, Sohn des wohltätigen R. Liberman (ר׳ מצליח הנקרא זילגא בנו של הנדיב ר׳ ליברמן) und dessen erster Frau, sowie den drei Söhnen desselben R. Libermans aus zweiter Ehe, nämlich Samuel (שמואל), Liberman (ליברמן) und Simon (שמעון). Das in Teilen veräußerte Haus liegt neben dem großen Haus Libermans von Düren, vor dem "allgemeinen Grund" (רשות הרבים) und hinter jenem Hof, der dem Synagogenhof (חצר בית הכנסת) und der Mikwe (מקוה) wie auch dem Hof des Ladens "Bardewich" (2) benachbart ist. Etwa vier Häuser oberhalb steht das Haus Martas (מרטתא).

ומה שידענו כתבנו וחתמנו לעדות נאמנה ("Was wir wussten, haben wir zum zuverlässigen Zeugnis niedergeschrieben und unterzeichnet "). [Actum anno domini m° cc° lxxxviii, in fine marcii] (3).

(1) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Nach Kober, Grundbuch (1920), S. 85, Bezeichnung nach Johannes de Bardewich und nicht nach dem alten Handelsplatz Bardowiek.

(3) Datum des lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 11v-12r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 190-194, S. 68-70.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 117.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Die lateinischen Schreinsbucheinträge dokumentieren den Transfer der Erbanteile differenzierter: Im ersten und zweiten Eintrag werden der Übertrag eines Achtundzwanzigstels (quarta pars septime partis) durch Pippin und dessen Frau Abigal an Seligman, Sohn Libermans von Düren, sowie an die Söhne aus zweiter Ehe, Samuel, Liberman und Simon fixiert. Der dritte Eintrag dokumentiert den Erbfall eines Siebtels an Gottschalk, Sohn des verstorbenen Seligman Rufus und der Minna, die letzten beiden Einträge den Verkauf jeweils der Hälfte dieses Erbes an Seligman und die anderen Erben. Bei Liberman von Düren handelte es sich nach Schmandt, Studien (2002), S. 33, um den "bedeutendste[n] [Kölner] Geldleiher im ausgehenden 13. Jahrhundert". Bereits um 1260 tätigte er im Rahmen eines Konsortiums größere Geldleihgeschäfte mit dem niederrheinischen Adel und den Kölner Erzbischöfen; ebda., S. 75-77; GJ 2, 1, S. 179.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 69, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-024x.html (Datum des Zugriffs)

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