Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg (1273–1347)

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Brandenburg 1, Nr. 101

[wohl zwischen 1343 Februar 14 und 1347]

Der Rat der Stadt Stendal sichert dem Juden Mosche von Rathenow Einkünfte in Höhe von 20 Mark zu:

Nos consules etcetera in presentibus recognoscimus [et protest]am[ur] (1) q[uod] Mosseken de Rathenow et suis u[…] (2) […]misim[us] (3) xx marcas in octa[va] [?] festi pasche […] datum in die beati Valenti[n]i. (4)

(1) Die Beschädigung lässt lediglich -am[ur] erkennen, die Ergänzung zu et protestamur erfolgt auf Grundlage zum Vergleich geeigneten Materials aus derselben Archivalie.

(2) Hier ist eine Anführung der Ehefrau des Mosche (uxor) und/oder seiner statthaften Erben (veris heredes) wahrscheinlich, aber aufgrund des Substanzverlustes der Archivalie nicht mehr mit Gewissheit auszumachen.

(3) Das Wort dürfte auf -misimus geendet haben, möglicherweise promisimus. Sicherheit darüber ist aber aufgrund der Beschädigung der Archivalie und des Zeilenumbruchs nicht zu erlangen.

(4) Weitere mögliche Lesart: Valeriani.

Überlieferung:

Stendal, StadtA, I.069b, fol. 23 v, Orig. (Stadtbucheintrag), lat.

Kommentar:

Der Eintrag ist schwer beschädigt, ganze Phrasen fehlen. Die zeitliche Einordnung erfolgt unter Berücksichtigung vorhergehender und nachfolgender, datierbarer Eintragungen in das Stadtbuch.

Vgl. zu weiteren Angaben zur Archivalie das Regest zu 1334 November 24 (BR01, Nr. 74), ebenfalls mit Erwähnung des Mosche von Rathenow. Zu ihm und seiner Familie vgl. weiterhin: BR01, Nr. 105 und BR01, Nr. 87.

(jrc.) / Letzte Bearbeitung: 26.06.2013

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2013, BR01, Nr. 101, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/BR01/CP1-c1-02ov.html (Datum des Zugriffs)

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