Judensiegel in Aschkenas (1273-1347)

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Judensiegel 1, Nr. 40

1342 Juni 30

Schuldsiegel der Stadt Aschaffenburg:

Umschrift: * . S(IGILLVM) . OPIDI [. AS]ChAFF[E]NBVRG . AD . DEBITA. (1)

(1) Es könnte auch (wie im Urkundentext: Aschaffinburg) stehen: ASChAFFINBVRG.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Juden Urkunden 87, lat.

  • Friedenberg, Seals (1987), Nr. 122, S. 233-236 (mit Abb.);
  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 76, S. 21.

Kommentar:

Beschreibung: Das Siegel ist an den Rändern leicht fragmentiert und zudem stark abgerieben; Dm: 29 mm (Abdruck); Material: Wachs; Form: rund.

Siegelbild: Rad mit acht zu Rauten bzw. Kreuzen stilisierten Speichen im äußeren und sechs Speichen (Stern) im inneren Kreis.

Dieses Siegel ist das einzige Siegel des Teilcorpus', dass weder jüdisches Privat- noch Gemeindesiegel ist, sondern sich offenbar in der Verfügungsgewalt eines christlichen Bürgers, Arnold Spisner aus Aschaffenburg, befand, der auf Bitte des Ausstellers Peter Schertils in dessen Angelegenheiten siegelte. Empfänger der Siegelurkunde war der Aschaffenburger Jude Seckelin mit dem Herkunftsnamen "von Frankfurt". Es handelt sich also nicht um ein echtes Judensiegel, sondern um ein Siegel für Schuldangelegenheiten (ad debita). Der Urkundentext lautet: mit deme Ingesigel daz den Juden do selbist gebin ist uber ir schult. Wahrscheinlich wurde dieses Aschaffenburger Siegel, das in der Hand eines städtischen Atmsträgers war, auch auf Wunsch der Juden geführt, denn mit der institutionalisierten Regelung von Schuldangelegenheiten waren auch die Sicherheiten für die jüdischen Finanziers höher. Ein ähnliches Siegel ist auch aus [Tauber-] Bischofsheim überliefert; vgl. JS02, Nr. 31. Aus Rothenburg ob der Tauber ist ein Typar überliefert, das auf Anfang 15. Jahrhundert datiert wurde (ohne Abdrücke) und seine Funktion klar benennt: S(IGILLVM) + IVDEORVM + IN + ROTHENBVRG +; vgl. Friedenberg, Seals (1987), Nr. 101, S. 203 f. (mit Abb.), und Merz, Katalog (1993), S. 278f. Eine deutliche Paralelle ist von Siegeln aus Pontoise (1204) und Paris (1206) überliefert. Hier wurden Siegel eingeführt, die ebensolche Schuldangelegenheiten gegenüber Juden beglaubigen sollten. Die Umschriften lauten [+ T]ES[TIM]ONIV[M] DEBITI IVDEO(RVM) PONTE(SIE); vgl. Friedenberg, Seals (1987), Nr. 37, S. 96 f. (mit Abb.), und + TES[TIMONIVM DE]BITI IVDEO(RVM) PARISIVS (ebd., Nr. 36, S. 94-96 [mit Abb.]; Bedos-Rezak, Sceaux de Philippe Auguste [1982], S. 207-228 [mit Abb. 1 und 2]; und Dies., Sceaux juifs [1980], S. 207-228).

(ale.) / Letzte Bearbeitung: 06.08.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2014, JS01, Nr. 40, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/JS01/CP1-c1-02st.html (Datum des Zugriffs)

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