Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie. Zur Einführung (von Benjamin Laqua)

Inhaltsverzeichnis

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I. Beschreibung und Einordnung

Die vornehmlich im Historischen Archiv der Stadt Köln (HAStK) und im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (HStAD) erhaltene Überlieferung zur Geschichte der Kölner Juden im 13. und 14. Jahrhundert umfasst ein breites Spektrum unterschiedlicher Quellentypen. Eine Reihe kaiserlicher, päpstlicher, erzbischöflicher und städtischer Privilegien, diverse Urkunden über Geldleihgeschäfte, Entscheide des Schöffen- oder Offizialatsgerichts sowie eine Vielzahl unterschiedlicher Einträge in den so genannten Eidbüchern des christlichen Rates liefern zahlreiche Hinweise auf die rechtlichen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume der Kölner Juden.

Diese ohnehin schon günstige Überlieferungssituation wird durch das so genannte 'Judenschreinsbuch' der Laurenz-Parochie nochmals erheblich verbessert.1) Nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht besitzt das im HAStK unter der Signatur 'Schreinsbücher, Nr. 107' geführte 'Judenschreinsbuch' einen exponierten Stellenwert innerhalb der Kölner Überlieferung. Es enthält auf 27 zumeist beidseitig beschriebenen Pergamentblättern zwischen etwa 1235 und 1347 insgesamt 380 lateinische Eintragungen und 100 dazu gehörende hebräische Urkunden zu Grundstücks- und Rentenkäufen, Erbregelungen und Immobilienteilungen, Pfandgeschäften, Schenkungen und nachbarrechtlichen Vereinbarungen auf dem Gebiet des Kölner Judenviertels. Somit stellt es in sachlicher wie in rechtlicher Hinsicht einen spezifischen, auf die jüdische Siedlungskonzentration im Südosten der Altstadtparochie St. Laurenz bezogenen Ausschnitt der bekannten Kölner Schreinsüberlieferung dar.

Als bemerkenswertes Zeugnis einer für das nordalpine Reich ausgesprochen früh und breit einsetzenden Verschriftlichung im gemeindlichen Kontext wurden in den Kölner Kirchspielen, den so genannten Sondergemeinden2), unter Aufsicht der dortigen Amtleute (officiales) bzw. Schreinsmeister gegen Gebühren3) freiwillige Verfügungen im Grund- und Immobilienwesen auf großformatigen, nach ihrem Lageort in geschlossenen Schreinen bezeichneten Karten und in Büchern verzeichnet. Manfred Groten zeigte auf, dass die Anfänge dieser Bezeugungs- und Verschriftlichungspraxis nicht – wie lange Zeit angenommen – im Kirchspiel Klein St. Martin liegen, sondern gerade in der südlich des Dombezirks und westlich des Marktgebiets befindlichen Laurenz-Parochie.4) Aus dem 12. und beginnenden 13. Jahrhundert sind insgesamt 86 solcher eng beschriebenen Karten erhalten. Im weiteren Verlauf des 13. und 14. Jahrhunderts stieg die Überlieferung auf etwa 200 Bücher mit schätzungsweise 150.000 Einzeleinträgen und – allein im Kirchspiel St. Kolumba – auf rund 200 besiegelte Schreinsurkunden an.5)

In diesem breiten Überlieferungskontext sind Immobiliengeschäfte unter Beteiligung von Juden nicht allein im Judenschreinsbuch der Laurenz-Parochie dokumentiert. Bereits die ersten erhaltenen Schreinskarten von St. Laurenz aus dem 12. Jahrhundert6), aber auch andere Schreinsbücher dieser Parochie, der angrenzenden Schreinsbezirke St. Brigida und Dilles (Hausgenossen) sowie des Schöffenschreins enthalten diverse Hinweise auf Liegenschaften in jüdischer Hand.7) Es wurde in diesem Zusammenhang bereits von verschiedenen Seiten hervorgehoben, dass die gesonderte Verzeichnung der Immobiliengeschäfte im Judenviertel keineswegs als rechtliche Separierung der Juden zu deuten ist, sondern vielmehr der zu dieser Zeit in allen Parochien einsetzenden topographischen Untergliederung der Schreinsbuchführung in verschiedene Unterbezirke entsprach.8) Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass zumindest in einzelnen Fällen Liegenschaftsgeschäfte ohne die Beteiligung von Juden im Judenschreinsbuch verzeichnet wurden.

Dennoch stellt das 'Judenschreinsbuch' einen Sonderfall innerhalb der Kölner Schreinsüberlieferung dar. Dies äußert sich nicht zuletzt in der formalen Anlage des Buches, insbesondere in der erhaltenen Doppelüberlieferung aus hebräischen Urkunden und lateinischen Eintragungen. Seit der erneuten Zusammenführung auseinandergefallener, wahrscheinlich nicht mehr vollständig erhaltener Blätter durch den Kölner Stadtarchivar Konstantin Höhlbaum (gest. 1904)9) führen die ersten beiden Doppelblätter (fol. 1-4) den Kopftitel carta iudeorum; fol. 6 – ein Einzelblatt – beginnt mit der Überschrift terminus romani in Stessam, fol. 7 mit terminus iudeorum.10) Es folgen weitere zusammenhängende Lagen von relativ regelmäßig beschriebenen Doppelblättern, deren Nutzung erst auf fol. 26 und 27 deutlich abnimmt. Ab fol. 4 – seit etwa den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts – setzt die Überlieferung hebräischer Urkunden ein, die inzwischen von den Pergamentblättern gelöst, jedoch mit numerischen Verweisen auf die dazugehörenden lateinischen Eintragungen versehen wurden. Dass die hebräischen Dokumente zuvor an den Seitenrändern angenäht waren, verdeutlichen insbesondere die noch immer erkennbaren Einstichlöcher auf Höhe der jeweils korrespondierenden Schreinsbucheinträge. Sowohl verschiedene Hinweise in den lateinischen Einträgen als auch einige dieser Einstichlöcher indizieren zudem, dass diverse hebräische Urkunden im Laufe der Zeit verloren gegangen sein müssen. Durch den verheerenden Einsturz des HAStK am 3. März 2009 hingegen sind offenbar keine weiteren Bestandteile des 'Judenschreinsbuchs' verloren gegangen.

Bei den hebräischen Dokumenten handelte es sich um Urkunden, die von Angehörigen des Judenrats ausgestellt, unterzeichnet und den christlichen Amtleuten als schriftliche Grundlage für die lateinischen Eintragungen übermittelt worden waren. So vermerkten die jüdischen Aussteller in einigen Fällen ausdrücklich, dass sie das "zum Beweis Niedergeschriebene den Gojim, genannt Amtleute von St. Laurenz, übergeben haben, damit die genannten Besitzverhältnisse in deren Schriftstücken verzeichnet werden."11) Die hebräischen Urkunden dokumentieren mithin Prüfungsvorgänge des Judengerichts, welche primär auf die Vereinbarkeit der Gütertransaktionen mit jüdischen Rechtsgrundsätzen abzielten. Insbesondere in Fragen des Erb- und Ehegüterrechts waren dabei Eigenarten gegenüber den christlichen Normen zu beachten.12) Vor diesem Hintergrund manifestiert die Übernahme, Akzeptanz und Archivierung der hebräischen Urkunden auf christlicher Seite bemerkenswerte Kooperationsformen zwischen der Kölner Judengemeinde und der christlichen Gemeinde von St. Laurenz. Dieses Zusammenwirken, so verdeutlichen Anlage und Inhalte des Schreinsbuches, zielte vornehmlich auf die Zusammenführung von jüdischen Normen und Kölner Rechtspraktiken im Liegenschaftswesen ab. Es kann zugleich als mehrschichtiger Prüfungs-, Kommunikations- und Dokumentationsprozess verstanden werden, der nicht nur in der Doppelüberlieferung aus hebräischen Urkunden und lateinischen Eintragungen, sondern auch in vereinzelten Rekursen auf die ergänzende Vorlage privater Kauf- und Schuldbriefe zum Ausdruck kommt.13) Schließlich verdeutlichen einige lateinische Rückvermerke auf diversen hebräischen Urkunden, dass die von Vertretern des jüdischen Gerichts vorgelegten Dokumente zum Teil auf christlicher Seite zwischengelagert und erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Schreinsbuch eingefügt wurden.14)

II. Editions- und Forschungsstand

Trotz vergleichsweise guter editorischer Erschließung wurde der reiche Informationsgehalt des Kölner Judenschreinsbuchs bisher erst auszugsweise genutzt. Bereits Carl Brisch druckte im Anhang seines weit gefassten Überblicks zur Geschichte der Kölner Juden im Jahre 1882 die hebräischen Urkunden verkürzt, ohne kritischen Apparat und ohne Beachtung der lateinischen Parallelüberlieferung ab.15) Nachdem der ehemalige Stadtarchivar Leonard Ennen − zumeist auf Grundlage der Abschriften Matthias Classens (gest. 1816) − einzelne lateinische Eintragungen in seine mehrbändige Quellensammlung zur Kölner Stadtgeschichte aufgenommen hatte16), legten Robert Hoeniger und Moritz Stern 1882 erstmals eine vollständige kritische Edition vor, in der die hebräischen Urkunden den lateinischen Einträgen zugeordnet wurden.17) Nicht zuletzt aufgrund der vornehmlich gegenüber den hebräischen Transkriptionen vorgetragenen Kritik18) bereiten der Kölner Stadtarchivar Manfred Huiskes und der Judaist Rolf Schmitz derzeit eine verbesserte und erweiterte Neuedition vor, in der sowohl die lateinischen als auch die hebräischen Überlieferungsstränge im Originalwortlaut und in deutscher Übersetzung abgedruckt werden. Sie waren dankenswerter Weise so freundlich, dem Akademieprojekt ihren aktuellen Bearbeitungsstand als Manuskript zugänglich zu machen. Auch aufgrund dieses parallel laufenden Editionsvorhabens wurde in unserem Fall auf den Abdruck der Volltexte verzichtet (vgl. III).

Die bisher detailllierteste Auswertung des Kölner Judenschreinsbuches legte der zwischen 1918 und seiner Migration im Jahre 1939 als Rabbiner der Kölner Judengemeinde wirkende Historiker Adolf Kober bereits im Jahre 1920 vor.19) Seine einleitenden Ausführungen zum 'Judenschreinsbuch' und seine detaillierte topographische Rekonstruktion des Kölner Judenviertels bilden − trotz neuer Erkenntnisse durch diverse Ausgrabungen20) − nach wie vor den Ausgangspunkt jeder weiteren Beschäftigung mit dieser Quelle. Seitdem wurde das 'Judenschreinsbuch' vornehmlich für spezielle Fragen der Onomastik21) und der jüdischen Siedlungsgeschichte in den Niederlanden, den Rheinlanden und in Westfalen22) herangezogen. Erst vor wenigen Jahren nutzte Matthias Schmandt den Aussagegehalt des Schreinsbuches und der vorangegangenen Schreinskarten, um zentrale Fragen der jüdischen Gemeindestruktur und -organisation zu erörtern.23) Seine Ausführungen sowie die jüngsten Ergänzungen und Modifikationen von Manfred Groten verdeutlichen zudem, dass gerade die Eigenarten der Kölner Schreinsüberlieferung außergewöhnlich tiefe Einblicke in die Interaktion zwischen jüdischer Gemeinde und christlichen Nachbarn zu liefern vermögen.24)

Vor diesem Hintergrund bietet eine systematische und detaillierte Auswertung des erhaltenen Schreinsbuchmaterials nach wie vor vielfältige Forschungsperspektiven für sozial-, kultur- und wirtschaftsgeschichtliche Fragestellungen. Das Kölner Judenschreinsbuch liefert wertvolle Auskünfte über die Prosopographie der Judengemeinde, über das Ineinandergreifen von familiär und räumlich geprägten Sozialbeziehungen, über Veränderungen und Konstanten in der Besitz- und Vermögensstruktur der Kölner Judengemeinde, über die Entwicklung christlicher Besitztitel im Gebiet des Judenviertels und über bau- und alltagsgeschichtlichen Regelungsbedarf im nachbarschaftlichen Kontext. Für diese Zeit wahrscheinlich einmalig ist vor allen Dingen jedoch die Dichte an familiengeschichtlich relevanten Hinweisen auf erb- und ehegüterrechtliche Praktiken innerhalb der Kölner Judengemeinde. Nicht nur für diese spezielle Fragestellung, sondern auch für grundlegende Fragen zur Anlage, Überlieferung und zu den weiteren Inhalten des Schreinsbuchs bestehen besondere methodische Anforderungen − aber auch Erkenntnischancen − darin, die hebräische und lateinische Überlieferung zusammenzuführen und vergleichend auszuwerten.25)

III. Quellenpräsentation im Akademieprojekt

Die vorliegende Quellenpräsentation versucht dieser Anforderung Rechnung zu tragen und möchte damit − ergänzend zu den bisherigen und zu erwartenden Präsentationsformen von Hoeniger/Stern und Huiskes/Schmitz − einen alternativen Analysezugang für künftige Forschungen schaffen. Unter Beachtung der allgemeinen Darstellungsgrundsätze des Akademieprojekts werden die lateinischen Einzeleinträge als Vollregesten wiedergegeben. Wenn parallel dazu hebräische Urkunden identischen Rechtsinhalts überliefert sind, wurden nicht zwei einzelne − in ihrer rechtlichen Aussagekraft identische − Regesten, sondern ein gemeinsames Regest angefertigt, das den Informationsgehalt beider Überlieferungsstränge zusammenführt. Aufgrund der spezifischen 'Anlagelogik' des Judenschreinsbuchs wurden in solchen Fällen die hebräischen Urkunden als Ausgangspunkt für die Regestenerstellung gewählt. Kleinere Abweichungen und Ergänzungen in der lateinischen Überlieferung wurden in eckiger Klammer und im Anmerkungsapparat hinzugefügt, größere oder nicht in dieser Form zu kennzeichnende Unterschiede werden im jeweiligen Kommentar erläutert. Diese Darstellungsweise liefert unter anderem eine zuverlässige Basis für die in vielen anderen Überlieferungskontexten nicht mögliche Zuordnung der jüdischen, an der Familientradition orientierten Namen zu den deutschen Rufnamen. Die Namensformen wurden in diesem Zusammenhang gemäß den allgemeinen Richtlinien des Akademieprojekts vereinheitlicht26), doch informieren die in runden Klammern gesetzten Namen gegebenenfalls über differierende Schreibweisen.

Weiterer Erläuterungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich der Datierungen der Schreinsbucheinträge. Grundsätzlich ist bei der Nutzung des Regestenmaterials zu berücksichtigen, dass nicht nur aufgrund der seltenen Öffnung des Schreins durch die Amtleute der Laurenz-Parochie27) mit teils erheblichen zeitlichen Lücken zwischen den jeweiligen Rechtsvorgängen und deren Fixierung im Schreinsbuch zu rechnen ist. In ähnlicher Weise wie etwa in den Hamburger Erbebüchern28) kam es zudem wiederholt vor, dass erst im Zuge eines aktuellen Besitzwechsels teils länger zurückliegende Erbgänge in gesonderten Eintragungen mit dem selben Datum fixiert wurden. In diesen Fällen beziehen sich die Datumsangaben des Schreinsbuchs sowie die chronologische Sortierung im Corpus des Akademieprojekts mithin ausschließlich auf den Zeitpunkt des Schreinsbucheintrags und nicht des Rechtsvorgangs.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Datumsangaben der hebräischen und lateinischen Überlieferung in zahlreichen Fällen (teils erheblich) voneinander abweichen. Wenn es sich lediglich um Unterschiede im Präzisionsgrad der Datierung handelt, wurden die genaueren Daten zur chronologischen Sortierung herangezogen. Handelt es sich um Abweichungen bei jeweils tagesgenauen Datumsangaben, so erhielt stets die hebräische Datierung den Vorzug, da sie näher zu den dokumentierten Rechtsvorgängen steht.29) Um eine möglichst lückenlose chronologische Anordnung zu gewährleisten, wurde in solchen Fällen zudem unter dem Datum der lateinischen Einträge ein verkürztes Regest mit Rückverweis auf das Vollregest angefertigt. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass in einer Reihe von Fällen − sowohl bei ausschließlich lateinischer als auch bei hebräisch-lateinischer Überlieferung − eine gesicherte (bzw. präzise) zeitliche Einordnung aufgrund des vollständigen Fehlens von Datumsangaben nicht möglich ist.

Da die Anordnung der einzelnen Eintragungen im Original zwar in der Regel, jedoch keineswegs in allen Fällen chronologisch erfolgte, können die undatierten Eintragungen auch unter Berücksichtigung der voranstehenden und nachfolgenden Datumsangaben nur unter Vorbehalt zeitlich eingegrenzt werden. Sofern nicht zwingende inhaltliche Gründe dagegen sprechen, wurde dennoch eine solche Zuordnung im vorliegenden Corpus vorgenommen − insbesondere wenn die prinzipielle Zuweisung in den Untersuchungszeitraum nicht in Zweifel zu ziehen ist. Besonders schwierig gestaltete sich dabei die Einordnung der lateinischen Einträge auf fol. 4, 5 und 6, die in einzelnen Fällen die Jahresangaben 1266, 1270 oder Dezember 1273, in der Regel jedoch kein Datum führen und daher zumeist nur mit einer vagen Eingrenzung zwischen 1270 und 1275 aufgenommen werden konnten. Alle Eintragungen und Urkunden des 'Judenschreinsbuchs', die mit Sicherheit vor dem Jahr 1273 erfolgten bzw. ausgestellt wurden, mussten aufgrund der spezifischen zeitlichen Projektausrichtung hingegen ausgeklammert werden.

Berücksichtigt man zudem, dass in verschiedenen Fällen zwei oder mehrere lateinische Einzeleinträge einer hebräischen Urkunde zuzuordnen sind, so beläuft sich die Zahl der im vorliegenden Teilcorpus präsentierten Regesten auf insgesamt 226. Darunter befinden sich acht Gütertransaktionen, an denen keine Juden direkt beteiligt waren. Sie wurden dennoch in das Corpus integriert, da ihnen wertvolle Hinweise über die vormals wechselnden Besitzansprüche an Immobilien, die zu einem späteren Zeitpunkt in jüdische Hand gelangten, zu entnehmen sind. Entsprechende Verweise auf die darauf bezogenen Regesten befinden sich in den Kommentaren zu den einzelnen Regesten. Ansonsten beschränken sich die Querverweise auf die zum Verständnis notwendigsten Angaben. Auf ein vollständiges, den gesamten Dokumentationszusammenhang abdeckendes Verweissystem wurde zu Gunsten einer größeren Übersichtlichkeit verzichtet, zumal die Suchfunktion der elektronischen Datenbank eine mühelose Zusammenstellung aller Belege zu einzelnen Immobilien oder Personen ermöglichen sollte.

  1. Eine umfangreichere Abhandlung über die Entstehungsprozesse, Besonderheiten und Inhalte des Judenschreinsbuchs befindet sich derzeit in Druckvorbereitung; vgl. demnächst Laqua, Kommunikation (2012). »
  2. Bei den Kirchspielen (parochie) handelt es sich – zum Teil in Anlehnung an die Pfarrsprengel – um die untere Ebene der mehrteiligen Kölner Gemeindeorganisation; vgl. mit Hinweisen auf die ältere Literatur Groten, Entstehung (2004). »
  3. Vgl. exemplarisch die von Toni Diederich regestierten Gebührentaxen der Amtleute von St. Kolumba, die zum einen nach dem Wert der Immobilie, zum anderen nach der Häufigkeit der Anschreinung gestaffelt waren; Regesten Amtleutearchiv, Nr. 2, S. 3, und Nr. 34, S. 16. Ferner enthielten verschiedene andere Amtleute-Statuten Angaben über die zu erhebenden Gebühren; vgl. u. a. Amtleutebücher der Kölnischen Sondergemeinden, S. 24 (St. Aposteln) und S. 253 f. (unbekannt). »
  4. Vgl. Groten, Anfänge (1985), sowie mit Ausblicken auf die weitere Entwicklung der Schreinspraxis Militzer, Schreinseintragungen (1989). »
  5. Vgl. als ersten Überblick: Verzeichnis der Schreinskarten und Schreinsbücher. Erst ein Bruchteil dieser breiten Überlieferung ist editorisch erschlossen; vgl. insbesondere Kölner Schreinsurkunden; Kölner Schreinsbücher, und Quellenreihe Schreinswesen. Einzelne, für ihre jeweilige Fragestellung relevanten Eintragungen wurden zudem publiziert von Lau, Entwicklung (1898), S. 361-376; Huffman, Family (1998), S. 57-63, und Kölner Rheinmühlen 2. Die Schreinsurkunden der Kolumba-Parochie waren "... gleichsam als Vorurkunden in den Archiven der Amtleutegenossenschaften erwachsen"; vgl. Regesten Amtleutearchiv, S. VII. »
  6. Vgl. hierzu mit jeweils konträren Interpretationen Schmandt, Judei, S. 19 f., und Groten, Jüdische Gemeinde (2005), S. 33. »
  7. Vgl. Kober, Grundbuch (1920), S. 23, sowie Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 381-401, S. 172-179. Die für den Zeitraum zwischen 1273 und 1347 relevanten Eintragungen anderer Schreinsbücher werden künftig in einem separaten Teilcorpus in die Projektdatenbank integriert. »
  8. Vgl. in bewusster Abgrenzung von der diesbezüglichen Interpretation Hoenigers bereits Kober, Grundbuch (1920), S. 23; Schmandt, Gemeinde (2003), S. 297 und 301, sowie Groten, Jüdische Gemeinde (2005), S. 38. »
  9. Vgl. Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, S. X f. Höhlbaum leitete das HAStK zwischen 1880 und 1890. »
  10. Zur Verfestigung von fünf verschiedenen Unterbezirken im Kirchspiel St. Laurenz vgl. Groten, Jüdische Gemeinde (2005), S. 36. »
  11. Vgl. etwa Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 217, S. 82 f. »
  12. Zu den Besonderheiten des jüdischen Erb- und Ehegüterrecht vgl. als ersten Überblick Cohn, Wörterbuch (1980), S. 111-139. »
  13. Vgl. u. a. Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre Nr. 118-121, S. 31; Nr. 237, S. 94-96; Nr. 299 f., S. 130 f.; Nr. 334, S. 150 f.; und Nr. 358 f., S. 159-161. »
  14. Vgl. u. a. Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre Nr. Nr. 134-137, S. 36; Nr. 138 f., S. 37 f.; Nr. 263-265, S. 110 f.; Nr. 266-269, S. 111-113; und Nr. 315-319, S. 138-140. »
  15. Brisch, Geschichte 2 (1882), S. 1-23 des Anhangs. »
  16. Vgl. u. a. Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 3, Nr. 305, S. 278 f., und Nr. 557, S. 530 f. »
  17. Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre. »
  18. Vgl. die kritische Rezension von Marcus Brann, in: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums 37 (1893), S. 49-56, 103 f. und 146-148. »
  19. Kober, Grundbuch (1920). Zu Person und Œuvre vgl. Müller-Jerina, Adolf Kober (1990), S. 278-296. »
  20. Vgl. Doppelfeld, Ausgrabungen (1959), sowie mit teils kontrovers diskutierten Interpretationen Gechter/Schütte (2000), Ursprung. Im Kontext der "Archäologischen Zone / Jüdisches Museum" wird seit August 2007 wieder am Kölner Rathausplatz gegraben; vgl. www.museenkoeln.de/archaeologische-zone/»
  21. Vgl. Cuno, Namen (1974). »
  22. Vgl. Cluse, Studien (2000), S. 50-54; Kosche, Studien (2002), S. 18-20 und 27-34, Cluse/Kosche/Schmandt, Siedlungsgeschichte (2002), und Aschoff, Kölner Juden (1981), S. 27-29. »
  23. Vgl. Schmandt, Judei (2002), bes. S. 28-34. »
  24. Schmandt, Judei, S. 18-21 (2002); Ders., Gemeinde (2003); Groten, Jüdische Gemeinde (2005). »
  25. Vgl. hierzu demnächst ausführlich Laqua, Kommunikation (2012). »
  26. Vgl. hierzu ferner die Erläuterungen im Einführungstext zum Teilcorpus des Nürnberger Memorbuchs; Barzen, Memorbuch (2011). »
  27. Trotz einiger Unsicherheiten (vgl. weiter unten) verdeutlichen die Datumsangaben, dass nur in einigen wenigen Jahren zwischen 1288 und 1322 häufiger als an drei Tagen im Jahr Eintragungen vorgenommen worden sind. Auch im Amtleutestatut der Parochie St. Kolumba wurde gefordert, dass der Schrein nur drei Mal im Jahr geöffnet werden sollte; vgl. Amtleutebücher der Kölnischen Sondergemeinden, S. 90. »
  28. So wurden ebenfalls in den 1248 einsetzenden Erbebücher Hamburgs – nach Kirchspielen unterteilt – Immobiliengeschäfte von städtischer Seite verzeichnet; vgl. hierzu mit Hinweisen auf die ältere Literatur Lorenzen-Schmidt, Erbebücher (2006). »
  29. In jenen vier Fällen, in denen die lateinischen Eintragungen ein früheres Datum als die hebräischen Urkunden tragen, ist von Missverständnissen im Übersetzungsprozess bzw. von Fehlern der Schreiber auszugehen. »
Zitierhinweis

Laqua, Benjamin, Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie. Zur Einführung, in: Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg.v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011,
URL: http://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/einleitung.html (Datum des Zugriffs)