Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 38

[zwischen 1281 März 21 und April 30]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Die Kölner Juden Seligman und dessen Frau Minna haben nach dem Tod ihrer beider Eltern die Hälfte des Hauses "Kopellin", das in der Judengasse (platea iudeorum) nahe dem Haus "Neuss" liegt, als Morgengabe (in dotem) der Jüdin Guttelina, Tochter Hannas, deren Tochter und deren Schwiegersohn (sui generis) Isaak, sowie Guttelinas künftigem Ehemann Jakob, Sohn Mussinis und dessen Frau Beppela, Tochter Suskints von Neuss (1), übertragen und aufgelassen. Daran wurde die Bedingung geknüpft, dass mit Erreichen der Mündigkeit Jakobs (cum ad annos suos discrecionis pervenerit) die Heirat zwischen ihm und Gutlina vollzogen wird. Für den Fall, dass sich Jakob der Heirat widersetze, soll die eine Hälfte der Haushälfte an Gutlina, die andere an Seligman und dessen Frau Minna fallen.

(1) Suskint bekleidete das Amt des Judenbischofs. Vgl. mit weiteren Hinweisen KS01, Nr. 48.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 8r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 147, S. 42.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 112; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 209.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Zur Immobilie siehe auch KS01, Nr. 39 und KS01, Nr. 44. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 38, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00b8.html (Datum des Zugriffs)

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