Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 48

1284 August

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgende Vereinbarung in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Zwischen den Brüdern Vogelo (Vogolonis) und Hermann, Neffen des verstorbenen Vogelo, auf der einen und Suskint, Jude von Neuss (iudeus de Nussia), und dessen Frau Jutta auf der anderen Seite wurde die Übereinkunft (concordatum) getroffen, dass jene Mauer, welche hinter und um den Gemüsegarten (viridarius) des verstorbenen Herrn (dominus) Vogelo steht, zur einen Hälfte Vogelo und Hermann, zur anderen Hälfte Suskint und Jutta gehört. Ferner wird festgelegt, dass das vom Juden darauf errichtete Gebäude weder erweitert noch erhöht werden darf.

Actum ut supra [= Actum anno domini m° cc° lxxx quarto, mense augusto].

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 9v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 164, S. 54.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 139.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Suskint von Neuss war mit Brune, der Tochter Gottschalks von Brüssel, verheiratet; im Jahre 1288 bekleidete er das Amt des Judenbischofs, spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1302 war er verstorben; vgl. Schmandt, Studien (2002), S. 31 und 33, sowie KS01, Nr. 107. Zur Immobilie vgl. auch KS01, Nr. 49.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 48, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00bk.html (Datum des Zugriffs)

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