Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 65

1289

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Albert Schalle (1) und dessen Kinder Durgin und Heinrich haben dem Juden Jakob, genannt von der Treppe (van der trappen), und dessen Frau Adelheid (Aleydis) die Eigentums- und Nießbrauchrechte (proprietas et ususfructus) an einem kleinen Hof, der hinter dem an ihr Haus grenzendes Haus "Bardewich" liegt, übertragen und aufgelassen. In diesem Zusammenhang wurde ferner festgelegt, dass alle 19 aus dem Haus "Bardewich" zum Hof gerichteten Fenster weder verkleinert noch vergrößert oder vermehrt werden dürfen. Zudem sollen die genannten Juden bzw. deren Nachfolger während des dreiwöchigen [sic!] Laubhüttenfests (loyvedage) (2) von niemandem aus dem genannten Haus belästigt werden.

Actum anno domini m° cc° lxxx nono.

(1) Albert war nach Groten, Köln, S. 300, Münzerhausgenosse.

(2) Offensichtlicher Irrtum des Schreibers; die Laubhüttentage dauern nur eine Woche an.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 12r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 196, S. 71.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 37 und 115.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1; zur Immobilie bzw. Übertragung weiterer Rechte siehe auch KS01, Nr. 64.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 65, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00bp.html (Datum des Zugriffs)

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