Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 104

1301 August 10

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Die Söhne Menkins, Jakob und dessen Frau Hanna sowie Josef, haben dem Ritter Werner von der Schuren (de orreo) (1) und dessen Frau Adelheid (Aleydis) jeweils ihr Kindsteil (pueripars) an dem neben dem Haus Jakobs von Koblenz (de Confluentia) in Richtung Stesse gelegenen Haus unter Sicherung des auf 50 Mark innerhalb der nächsten drei Wochen festgelegten Rückkaufsrechts übertragen und aufgelassen. Bei Nichtzahlung sollen Werner und Adelheid die genannten Kindsteile zu Recht behalten. Falls Hanna, die Frau Jakobs, mit diesem Geschäft nicht einverstanden sein sollte, soll das Erbe Josefs unter Sicherung des Nießbrauchs (ususfructus) für Jakobs und Josefs Mutter an sie fallen.

Actum anno domini m° ccc° primo, in festo beati Laurencii.

(1) Werner ist 1272 als Zeuge im Vertrag zwischen der Stadt Köln und den Grafen von Berg belegt und wurde daher von Groten, Köln, S. 291 f., dem Schöffenkolleg zugeordnet.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 16r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 258, S. 106.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 145.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1; zur Immobilie siehe auch KS01, Nr. 103zu Salomo von Mainz/Basel vgl. KS01, Nr. 98. Vor dem 27. September 1302 übertrugen Werner und Adelheid die Hausanteile den beiden Kölner Bürger Johannes Overstolz und Johannes Kusin (Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 259, S. 106 f.).

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 104, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00cl.html (Datum des Zugriffs)

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