Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 152

[zwischen 1312 September 26 und 1313 Oktober 1]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie werden folgende Verfügungsrechte in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Der Rat der Kölner Juden (magistratus iudeorum) hat [vor den Amtleuten der Laurenz-Parochie] bestätigt (1), dass der Jude Minman von Mainz (de Maguncia) seiner Frau Hanna die Vollmacht (potestas) erteilt hat, nach seinem Tod über das in ihrem Besitz befindliche Viertel des neuen Hauses Salomos, das einst Gottschalk von Heimersheim (de Heymirsheym) besaß, nach ihrem Willen zu verfügen. Die Immobilie liegt neben dem Haus Salomos in Richtung Dom.

(1) Wortlaut des Schreinsbucheintrags: nobis testificaverunt.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 21v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 309, S. 135.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1; zur Veräußerung des Hausanteils nach Salomos Tod siehe KS01, Nr. 154. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 152, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00d6.html (Datum des Zugriffs)

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