Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 59

[zwischen 1288 August und Oktober 14]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Der Rat und die Gemeinde der Kölner Juden (magistratus, consilium et universitas iudeorum) haben mit Rat und Zustimmung aller und jedes einzelnen Juden (de consilio et consensu omnium et singulorum iudeorum) ihrem Judenbischof (episcopus eorum) das Spielhaus (speylhůze) übertragen und aufgelassen.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 11r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 182, S. 65; Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 3, Nr. 305, S. 278 f.

Literatur: Schmandt, Studien (2002), S. 37 f.; Kober, Grundbuch (1920), S. 56 und 129.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1, zum Gemeindehaus (Spielhaus) der Kölner Juden siehe die Erläuterungen bei KS01, Nr. 96. Zur Übertragung eines Erbzinses, der auf dem Spielhaus lastete, siehe mit weiteren Verweisen KS01, Nr. 60. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 59, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00hm.html (Datum des Zugriffs)

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