Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 66

[zwischen 1289 Januar und 1291 Januar]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Die beiden Kinder Albert Schalles, Durgin (Durigina) und Heinrich, haben Jakob von der Treppe (de trappa) und dessen Frau Adelheid (Aleydis) sowie Isaak und dessen Frau Hanna je ein Drittel ihres Eigentums an dem Haus, genannt "Bardewich" verpfändet. Im Gegenzug sollen die Kinder ihres Bruders Johannes Schall die Veräußerung von zwei kleinen, hinter den Häusern "Bardewich" und "Neuss" gelegenen Hofstätten, die an die vorgenannten Juden verkauft wurden, rechtmäßig halten. Falls dies nicht geschehe, sollen die Juden die beiden Hausdrittel unter Achtung des Nießbrauchrechts (ususfructus) ihres Vaters zurückerhalten.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 12v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 198, S. 72.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 113.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1; zur Immobilie siehe KS01, Nr. 65 und KS01, Nr. 64.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 66, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00hn.html (Datum des Zugriffs)

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