Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 89

1298, nach Februar 2

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und vier lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), Simcha, haAluv, Sohn R. Meirs s.A. (שמחה העלוב ב׳ר׳ מאיר הריני כפרת משכבו), und Mordechai, Sohn des Rabbiners R. Samuel s.A. (מרדכי בה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), bestätigen bezüglich des zwischen dem Haus R. Menachems von Goch (ר׳ מנחם מגוך) und R. Menachems von Bergheim (ר׳ מנחם מברכהיים) stehenden Hauses Folgendes: Die Hälfte des Gebäudes gehörte Frau Bella [von der Treppe] (1) (מרת בילא), die es jeweils zu einem Achtel an ihre Kinder R. Jakob (ר׳ יעקב) und dessen Frau Elke [= Alike] (1) (מרת אלקא), R. Josef (ר׳ יוסף) und dessen Frau Chava [= Eva] (1) (מרת חוה), Gnenna (מרת גננא) sowie an ihren Enkel Juda [= Leoni] (1), Sohn R. Aschers [= Anselm] (1) (יהודה בן ר׳ אשר), vererbt hat. Von diesen haben nun R. Josef (ר׳ יוסף) und dessen Frau ihren Erbteil R. Jakob (ר׳ יעקב) und dessen Frau sowie R. Ascher (ר׳ אשר) verkauft. Aschers Teil ist inzwischen als Erbe an Juda (יהודה) gefallen.

ומה שידענו כתבנו וחתמנו ("Was wir wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Datum anno domini m° cc° nonagesimo septimo, post purificationem] (2).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Datum des vierten lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 14v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 223-226, S. 86 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 146.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde, die parallel überlieferten lateinischen Schreinsbucheinträge liefern folgende abweichende bzw. ergänzende Informationen: Nicht Leoni, der Enkel Bellas, sondern dessen Vater Anselm wird als Teilerbe genannt, der das Erbe gemeinsam mit seiner Frau Gutkind zunächst Jakob und dessen Frau übertragen hat. Erst von diesen erhielt Leoni drei Sechstel des Erbes. In der lateinischen Überlieferung werden die jüdischen Urkundenaussteller überdies nicht mit Namen, sondern als Kölner Juden und deren Rat (iudei Colonienses et magistratus eorum) aufgeführt.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 89, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00il.html (Datum des Zugriffs)

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