Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 25

[zwischen 1275 Juni und 1279 Februar]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und drei lateinischen Einträgen festgehalten:

Isaak, Sohn R. Abrahams s.A. (יצחק ב׳ר׳ אברהם נ׳ע׳), Meir, Sohn R. Alexanders s.A. (מאיר בר אלכסנדרי ז׳צ׳ל) (1), und Zacharia, Sohn R. Eleasars s.A. (זכריה [ב׳ר׳ אלעזר ז׳ל׳ע]׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift gegenüber Juden und Christen ("Beschnittene und Unbeschnittene") (למולים וערילים), dass Minna, Tochter R. Meirs haLevi (מרת מינא בת ר׳ מאיר הלוי), und deren Mann R. Baruch [= Seligman] (2), Sohn R. Urschragos haKohen (ר׳ ברוך בר׳ אורשרגו הכהן), das Haus "von Aachen" (מאייש) (3) sowie das kleine, nordwärts [in Richtung Palast] (4) benachbarte [und gegenüber St. Laurenz gelegene] (4) Haus mit Hof, Garten und dazugehörigen Gebäuden Gutheil, Tochter des gelehrten R. David, Witwe des gelehrten R. Isaak [von der Judenpforte zu Tienen] (5), Sohn R. Efraims s.A. (מרת גוטהייל בת הח׳ר׳ דוד׳ אלמנת ה׳ח׳ר׳ יצחק בר׳ אפרים א׳י׳ל׳), verkauft haben.

ומה שהעדנו למולים וערילים כתבנו וחתמנו לעדות נאמנה ("Was wir Juden und Nichtjuden bezeugt haben, haben wir aufgeschrieben und unterzeichnet unter glaubwürdiger Zeugenschaft").

(1) Im Nürnberger Memorbuch wird unter den am 8. Juni 1288 in Bonn getöteten Juden ein R. Meir, Sohn Alexanders, aufgeführt, bei dem es sich laut Martyrologium Nürnberger Memorbuch, S. 160, um das "religiöse Oberhaupt" der Bonner Gemeinde handelte; vgl. NM01, Nr. 22.

(2) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) אייש = Aquis.

(4) Topographische Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(5) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 7r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 131-133, S. 35 f.

Literatur: Cluse, Studien (2000), S. 23; GJ 2, 2, S. 822; Kober, Grundbuch (1920), S. 143 f.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde. Die parallel überlieferten Schreinsbucheinträge weisen im Wesentlichen nur geringe Abweichungen auf. Weiterführend ist der Hinweis, dass Heinrich von Zündorf das gegenüber St. Laurenz gelegene Haus einst von einem Juden erworben hatte (comparaverat Henricus de Zudendorp a quodam iudeo). Die zeitliche Eingrenzung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 25, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00ob.html (Datum des Zugriffs)

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