Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 39

1281 Mai 1

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Seligman und dessen Frau Minna haben die Hälfte des Hauses "Koppelin" ihrem Schwiegersohn Isaak und dessen Frau Hanna, ihrer Tochter, mit allen Rechten übertragen und aufgelassen.

Actum anno domini m° cc° lxxxi, vigilia beatorum Philippi et Iacobi apostolorum.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 8r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch Laurenzpfarre, Nr. 148, S. 43.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 112.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Die von Hoeniger und Stern vorgenommene Zuordnung einer hebräischen Urkunde zu diesem Eintrag ist trotz eines engen inhaltlichen Zusammenhangs irrig, das entsprechende Dokument bezieht sich auf KS01, Nr. 44.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 39, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01n9.html (Datum des Zugriffs)

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