Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 51

[zwischen 1284 August und 1285]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und zwei lateinischen Einträgen festgehalten:

Chajim, Sohn unseres Herrn, Lehrers und Meisters Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳), Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), und Juda, Sohn R. Meirs s.A. (יהודה ב׳ר׳ מאיר ז׳צ׳ל׳) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Eleasar [= Losan] (1), Sohn R. Samuels von Bonn (ר׳ אלעזר ב׳ר׳ שמואל מבונא), einst die große Ruine, die zwischen den Häusern R. Josefs, Sohn R. Jakobs (ר׳ יוסף בר׳ יעקב), und R. Menachems, Sohn R. Mordechais (ר׳ מנחם בר׳ מרדכי), liegt, erworben hatte, bevor diese nach Eleasars Ableben auf Geheiß des Gerichts (בי׳ דין) samt Ketubba – dem Gesetz der Tora (דין תורה) entsprechend – an dessen [zweite Frau] (2), die Witwe Rebekka (מרת רבקה), gefallen ist. Daraufhin hat diese die Stätte an R. Menachem, Sohn R. Mordechais, und R. Josef, Sohn R. Jakobs (ר׳ יוסף ב׳ר׳ יעקב), [und dessen Frau Richza] (3) verkauft.

ומה שידענו ונעשה בפנינו כתבנו וחתמנו ("Was in unserer Gegenwart geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet ").

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Frau als Mitkäuferin nur in lateinischer Parallelüberlieferung (Riza).

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 10r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 167 f., S. 55 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 27 und 133.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Die lateinischen Schreinsbucheinträge dokumentieren mit einigen Abweichungen den Erbfall und den Immobilienverkauf. Es ist vor allem hervorzuheben, dass in der lateinischen Überlieferung zwei Häuser, gelegen gegenüber dem Haus des verstorbenen Konstantin von St. Laurenz, als Erb- und Verkaufsgegenstand genannt werden. Überdies verschweigt der zweite Schreinsbucheintrag den Juden Menachem als Mitkäufer. In der lateinischen Überlieferung werden die Unterzeichner nicht namentlich aufgeführt, statt dessen wird auf den Rat der Juden (magistratus iudeorum) hingewiesen. Die Datierung kann aus dem voranstehenden und dem nachfolgenden Eintrag im Schreinsbuch erschlossen werden. Vgl. auch KS01, Nr. 50.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 51, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01op.html (Datum des Zugriffs)

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