Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 83

[1292 August]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie werden folgende Besitzrechte in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳לע), Hiskija, Sohn des Rabbiners R. Elieser von Tienen s.A. (חזקי׳ בן הרב ר׳ אליעזר מ׳ט׳י׳נ׳א׳ ז׳צ׳ו׳ל׳), Chajim, Sohn R. Schealtiels s.A. (חיים ב׳ר׳ שאלתיאל ז׳ל׳), Menachem, Sohn R. Samuels (1) (מנחם בר שמואל), Menachem, Sohn R. Mordechais s.A. (מנחם ב׳ר׳ מרדכי ז׳ל׳ע׳), Schealtiel, Sohn des Märtyrers R. Menachem (שאלתיאל ב׳הק׳ר׳ מנחם), und Meir, Sohn des Märtyrers R. Mose s.A. (מאיר בן הק׳ר׳ משה ז׳צ׳ו׳ק׳ל׳ י׳ר׳ו׳ב׳ע׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sich das "Trümmergrundstück" (חורבה), auf dem vormals das Haus "Zum Schaf" stand, rechtmäßig im Besitz R. Jakobs von Bogin (ר׳ יעקב מן בוגין) (2) und dessen Ehefrau Pora [= Jura] (3) (מרת פורא) befand. Der Boden liegt zwischen den Häusern "von Aachen" (מאייש) und "von Holzweiler" (3) (מהולצוילרא) und grenzt vorne an den "öffentlichen Grund" (רשות הרבים), hinten an den Hof des Hauses "zum Are" [= Adler?] (4) (צומא ארא) [gegenüber von St. Laurenz] (5). Nach dem Tod der Besitzer haben deren Söhne Minman (מנמן) und Mannus (מַנֵש) den Grund geerbt. Die Aussteller weisen darauf hin, dass sie ihr Zeugnis den Nichtjuden ("Goijim") (גוים) vom Amt St. Laurenz (מלורנצייש) übergeben haben, damit die genannten Besitzverhältnisse in deren Schriftstücken verzeichnet werden.

העדנו בעדות נאמנה צחונה וברורה ("Wir haben mit glaubwürdiger und klarer [...] Zeugenschaft bezeugt").

(1) Der Namensbestandteil "Sohn Samuels" fehlt bei Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 217, S. 83.

(2) Identifizierung mit dem Ort Beugen an der Mass gemäß Cluse, Studien (2000), S. 24 unwahrscheinlich.

(3) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(4) Ungesicherte toponymische Gleichsetzung gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung.

(5) Topographische Ergänzung nach lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 14r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 217, S. 82 f.

Literatur: Cluse, Studien (2000), S. 24 und 52; GJ 2, 2, S. 582; Kober, Grundbuch (1920), S. 28 und 140; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 215.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde. Im lateinischen Schreinsbucheintrag wird lediglich der Erbfall, nicht jedoch die vorangegangene Besitzbestätigung dokumentiert. Überdies werden die jüdischen Aussteller darin ohne Namensangabe als Vertreter der jüdischen Gemeinde Kölns (magistratus iudeorum et iudei) bezeichnet. Die Datierung orientiert sich an dem nachfolgenden Eintrag, der in inhaltlichem Bezug zum vorliegenden steht (vgl. KS01, Nr. 84).

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 83, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01p7.html (Datum des Zugriffs)

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