Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 90

[zwischen 1298 Februar 2 und April 14]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in zwei hebräischen Urkunden und einem lateinischem Eintrag festgehalten:

Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), Simcha haAluv, Sohn R. Meirs s.A. (שמחה העלוב ב׳ר׳ מאיר הריני כפרת משכבו), und Mordechai, Sohn des Rabbiners R. Samuel s.A. (מרדכי בה׳ר׳ שמואל ז׳צ׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Josef (ר׳ יוסף) und dessen Frau Chava [= Eva] (1) (מרת חוה) die Hälfte des Hauses "Zur Treppe", [das gegenüber dem Bürgerhaus liegt] (2), R. Josef [= Minman] (1), Sohn R. Eljakims von Münster [= Gottschalk von Coefeld] (1) (ר׳ יוסף בר׳ אליקים ממונשטרא), und dessen Frau Gute [= Gutgin] (1), Tochter R. Jakobs (מרת גודא בת ר׳ יעקב), verkauft haben. Nachdem das Viertel mit ihrer Ketubba vom Gericht eingezogen worden war, hat sie es ihrem zweiten Mann R. Ascher (ר׳ אשר) als Mitgift (נדוניא) übertragen. Nach dessen Ableben erhielt sie den Immobilienanteil erneut als Ketubba.

ומה שנעשה בפנינו כתבנו וחתמנו ("Was in unserer Gegenwart geschah, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet").

(1) Namensvariante gemäß lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Topographische Ergänzung gemäß lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 14v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 227, S. 87 f.; WJ 1, Nr. 36, S. 60-62 (mit Datum 1298 April 14).

Literatur: Pracht-Jörns, Jüdisches Kulturerbe 4 (2005), S. 183; Kosche, Studien (2002), S. 31; GJ 2, 1, S. 153; Aschoff, Coesfelder Juden (1989), S. 7; Brilling, Nachweise (1959), S. 148; Kober, Grundbuch (1920), S. 28 und 120; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 216.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das vorliegende Regest basiert vornehmlich auf den beiden hebräischen Vorurkunden. Der parallel überlieferte lateinische Schreinsbucheintrag dokumentiert zum einen die Übertragung des halben Hauses an Minman und Gute, zum anderen den Übergang eines Viertels von Gute an Minman. Die weiteren Hinweise auf die jüdischen eherechtlichen Praktiken und die erneute Übertragung als Mitgift wurden hingegen nicht aufgenommen. Die Datierung orientiert sich an dem voran- und nachstehenden Schreinsbucheintrag.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 90, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01q1.html (Datum des Zugriffs)

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