Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 101

1301 Juni 23

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und zwei lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), Menachem, Sohn R. Mordechais s.A. (מנחם בר׳ מרדכי [ז׳ל׳ע׳]), Simcha, Sohn R. Meirs s.A. (שמחה ב׳ר׳ מאיר ז׳ל׳ה׳ה׳), Samuel, Sohn R. Menachems (שמואל ב׳ר׳ מנחם), Isaak Chajim, Sohn R. Eleasars haKohen s.A. (יצחק חיים ב׳ר׳ [אלעזר] הכהן ז׳צ׳ל׳), Isaak, Sohn des angesehenen R. Jakob (יצחק בן הנ׳ר׳ יעקב), Simon, Sohn R. Jakobs (שמעון בר׳ יעקב), Ascher, Sohn R. Uris haLevi s.A. (אשר בר׳ אורי הלוי ז׳צ׳ל׳), Joel, Sohn R. Abrahams (יואל בר׳ אברהם), Jakob, Sohn R. Uris haLevi s.A. (יעקב בר׳ אורי הלוי ז׳צ׳ל׳), und Mazliach, Sohn des angesehenen Gelehrten R. Juda s.A. (מצליח בן ה׳נ׳ הח׳ר׳ יהודה ז׳צ׳ל׳), bestätigen in ihrer Funktion als Leiter und Vorsteher und für die gesamte Versammlung der Kölner Juden (עדת קהל היהודים) in einer "nach jüdischem Recht ausgestellten Urkunde" (בשטרות של ישראל העשוין כתיקון החכמים) Folgendes: Das neben dem Haus des angesehenen R. Simon, Sohn R. Moses (הנ׳ר׳ שמעון בר׳ משה), stehende Haus mit Hof des angesehenen R. Jekutiel [= Suskint von Neuss] (1) (הנ׳ר׳ יקותיאל), das dieser von seinem Bruder, dem angesehenen R. Jekutiel, Sohn R. Moses (הנ׳ר׳ יקותיאל דנן בר׳ משה), gekauft hat, befindet sich vollständig in seinem Besitz, ohne dass seine Söhne und Erben irgendwelche Rechte daran beanspruchen können. Aufgrund seiner Veräußerungsrechte haben genannter R. Jekutiel (הנ׳ר׳ יקותיאל) R. Eleasar [= Liberman von Rheinberg] (2), Sohn des Gelehrten R. Jerucham haLevi (ר׳ אלעזר בן הח׳ר׳ ירוחם הלוי), [und dessen Frau Bella] (3) die Hälfte des Hauses, Hofes und des dort befindlichen Gebäudes mit den dazugehörenden Aus- und Eingängen, Türen und Fenstern, Kammern und Stockwerken sowie allen Gegenständen verkauft.

והידוע לנו כתבנו וחתמנו ("Was uns bekannt ist, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Actum anno domini m° ccc° primo, vigilia nativitatis beati Iohannis baptiste] (4).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Frau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Datum der beiden lateinischen Einträge.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 15v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 237 f., S. 94-96.

Literatur: Schmandt, Studien (2002), S. 30; Kober, Grundbuch (1920), S. 29 und 137.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. In den lateinischen Einträgen werden die Vertreter der Judengemeinde nicht namentlich, sondern als Judenbischof, Judenrat und die Gemeinde der Kölner Juden (episcopus, magistratus iudeorum ac universi iudei civitatis Coloniensis) genannt. Ferner wird die Lage der Immobilie wie folgt präzisiert: "im Judenviertel (inter iudeos) bei dem großen Haus, in dem genannter Suskint wohnte, nahe dem Haus "Zum Schaf" in Richtung Marspforte gegenüber dem Bürgerhaus".

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 101, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01rd.html (Datum des Zugriffs)

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