Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 13

[zwischen 1270 und 1275]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und vier lateinischen Einträgen festgehalten:

Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלב בן הרב ר׳ שמואל הלו ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳), Eleasar haAluv, Sohn R. Judas’ haKohen s.A. (אלעזר העלב בר׳ יהודה הכהן ז׳צ׳ל׳), Mose, Sohn R. Uris (משה בר אורי), Salomo haAluv, Sohn R. Moses s.A. (שלמה העל׳ בר׳ משה ז׳ל׳ה׳ה׳), Juda, Sohn R. Aschers haLevi (יהודה בר׳ אשר הלוי), Joel, Sohn R. Josefs s.A. (יואל בר׳ יוסף ז׳צ׳ל׳), Mordechai, Sohn R. Joez' (מרדכי בר׳ יועץ), und Secharja, Sohn R. Eleasars (זכריה בר׳ אלעזר) berichten im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) Folgendes: In Gegenwart der gesamten Kölner Judengemeinde wurde hinsichtlich der Besitzverhältnisse des Hauses "von Aachen" (מֵאַכְא) ein schwerer Bannspruch gefällt, der alle Gemeindemitglieder verpflichtete, bei bestehenden Einwänden zum Zeitpunkt der Zusammenkunft Zeugnis über anderslautende Ansprüche abzulegen. Spätere Einsprüche sollten nicht berücksichtigt werden. Da keine Einwände, Gerüchte oder Forderungen vorgetragen wurden, bestätigten sie mit der vorliegenden, von ihnen unterzeichneten Urkunde, dass R. Eleasar, Sohn R. Isaaks haLevi, genannt Lipman [= Lyfman] (1) von Dortmund (ר׳ אלעזר בר׳ יצחק הלוי המכונה ליפמן מדֵירְטְמוּנְדְא), [dessen Frau Adelheid] (2) und dessen Bruder Mose, der "Gezüchtigte" (משה המיוסר), das umstrittene Haus geerbt hatten. In Gegenwart der Aussteller hat R. Eleasar, Sohn R. Isaaks haLevi, dieses Erbe vollständig – d.h. die Hälfte des Hauses – R. Baruch, Sohn R. Urschragos haKohen, genannt Seligman (ר׳ ברוך בר׳ אורשרגו הכהן המכונה זילכמן), [und dessen Frau Minna] (2) verkauft. Damit gehört es diesen, die bereits die volle Kaufsumme aufgebracht haben, gemäß dem Recht der sonstigen Hauskäufer. Als genaue Lagemerkmale des Hauses werden innerhalb der Judengasse folgende Grenzen angeführt: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen das Haus des Bürgers Johann Butz (העירון הנקרא יְהַן בוּצְא) im Süden die Ruine "Zum Schaf" (צוּמְשַייפְא) und im Norden das Haus und der Boden R. Baruchs, Sohn R. Urschragos haKohen (ר׳ ברוך בר אורשרגו הכהן).

ומה שידענו כתבנו וחתמנו ("Was wir wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet").

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung (Aleydis).

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 6v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 118-121, S. 31-33; WJ 1, Nr. 23, S. 47-50.

Literatur: Schmandt, Studien (2002), S. 30; Kober, Grundbuch (1920), S. 142 f.; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 215.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Die lateinischen Schreinsbucheinträge liefern keinen direkten Hinweis auf die Streitigkeiten, die Zusammenkunft der Gemeinde und den ausgesprochenen Bann. Dafür informieren sie darüber, dass sich das Haus bereits vor dem Erbe der verkaufenden Brüder seit zwei Generationen im Familienbesitz befand: Laut dem ersten Eintrag ist das halbe Haus "Aachen" nach dem Tod des Juden Isaak von Aachen an dessen Sohn Jakob, nach dessen Tod wiederum an dessen Sohn Isaak und dessen Frau Gnenna gefallen. Zur topographischen Orientierung wird lediglich auf das gegenüberliegende Haus "Birkelin" verwiesen. Sowohl die hebräischen Urkunde als auch die lateinischen Einträge sind undatiert; die zeitliche Eingrenzung erfolgte unter Berücksichtigung der voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträge.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 13, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-024u.html (Datum des Zugriffs)

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