Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 28

[zwischen 1279 Februar und 1280]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) bestätigen Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), und Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳), mit ihrer Unterschrift, dass das in der Enggasse gelegene Haus ["Zum Mist"] (1) zu einem Drittel [dem Judenbischof] (2) R. Mose (ר׳ משה), der dieses von seinem Vater R. Alexander haKohen (ר׳ אלכסנדרי הכהן) geerbt hat, sowie zu einem anderen Drittel der Kölner Judengemeinde gehört. Gemäß dem Recht der Kölner Gemeinde haben die unterzeichnenden Gemeindevertreter zur Vergrößerung des Synagogenhofes ihren Hausanteil mit R. Mose gegen weitere Rechte an dem hinter dem Haus zur Synagoge gelegenen Hof getauscht. Als genaue Lagemerkmale der Immobilie werden folgende Grenzen angegeben: im Osten das im Besitz der Gemeinde und R. Judas, Sohn R. Moses (שיש לקהל בשותפות עם ר׳ יהודה בר׳ משה), befindliche Haus, im Westen das Haus R. Eleasars, Sohn R. Salomos (ר׳ אלעזר בר׳ שלמה), im Süden der Synagogenhof (חצר בית הכנסת), im Norden der "öffentliche Grund" (רשות הרבים) genannt Enggasse.

ומה שידענו כתבנו וחתמנו לזכרון דברים ולראיה ולעידות נאמנה ("Was wir wussten, haben wir zur Erinnerung, zum Zeugnis und zum Beweis niedergeschrieben und unterzeichnet").

(1) Hausname nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Gemeindefunktion nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 7v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 139, S. 38 f.

Literatur: GJ 2, 1, S. 426; Kober, Grundbuch (1920), S. 54 und 125; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 213.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das vorliegende Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Der parallel überlieferte lateinische Schreinsbucheintrag weist lediglich kleinere Abweichungen auf: Die unterzeichnenden Personen werden dort nicht namentlich genannt, sondern als "Kölner Juden und deren Rat" (iudei Colonienses et eorum magistratus), die den Tausch vor den Amtleuten der Laurenz-Parochie bezeugt haben. Die Datierung orientiert sich an den voran- und nachstehenden Einträgen des Schreinsbuchs.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 28, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-024v.html (Datum des Zugriffs)

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