Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 113

[1303] Januar 7

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie werden folgende Besitzrechte in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Ascher, Sohn R. Uris haLevi s.A. (אשר ב׳ר׳ אורי הלוי ז׳צ׳ל׳), Isaak Chajim, Sohn R. Eleasars haKohen s.A. (יצחק חיים בר׳ אלעזר הכהן ז׳צ׳ל׳), Simon, Sohn R. Moses (שמעון בר׳ משה ז׳ע׳ל׳), Isaak, Sohn des angesehenen R. Jakob (יצחק בן הנ׳ר׳ יעקב), Joel, Sohn des Märtyrers R. Isaak haLevi s.A. (יואל בן הק׳ר׳ יצחק הלוי ז׳צ׳ל׳), Samuel, Sohn R. Meirs (שמואל ב׳ר׳ מאיר), Jakob, Sohn R. Uris haLevi s.A. (יעקב בר׳ אורי הלוי ז׳צ׳ל׳), und Simon, Sohn des angesehenen Rabbiners Juda s.A. (שמעון בן ה׳נ׳ה׳ר׳ יהודה ז׳צ׳ל׳) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass namentlich ungenannte Zeugen vor ihnen ein Immobiliengeschäft R. Moses [= Moselin] (1), Sohn [des verstorbenen] (2) R. Jekutiels [= Suskint von Neuss] (1) (ר׳ משה ב׳ר׳ יקותיאל) bestätigt haben. [In diesem Zusammenhang erkennen Mose und dessen Frau Sara es als rechtskräftig an, dass Moses Bruder Salomo Teile jenes Hauses, welches im Judenviertel (inter iudeos) bei dem Haus "Zum Schaf" gegenüber dem Bürgerhaus (domus civium) liegt, von ihrem Vater vermacht bekommen hatte] (2).

ומה שקיבלנו עדות ונודע לנו מפי העדים כתבנו וחתמנו ("Die Zeugenschaft, die wir erhalten hatten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet") [Actum crastino epiphanie [anno domini m° ccc° secundo] (3).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Inhaltliche Ergänzung auf Grundlage der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Datum des lateinischen Eintrags, der allerdings nicht das Jahr mit aufführt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Jahresangabe (Osterstil) des voranstehenden Eintrags auch für diesen zutrifft.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 16r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 245, S. 100.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 139.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert auf der lediglich fragmentarisch erhaltenen hebräischen Urkunde; der fehlende Inhalt wurde auf Grundlage des lateinischen Schreinsbucheintrags ergänzt. Zur Immobilie vgl. auch KS01, Nr. 107, KS01, Nr. 109, KS01, Nr. 112, KS01, Nr. 108 undKS01, Nr. 107.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 113, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-0252.html (Datum des Zugriffs)

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