Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 224

1347 Juli 20

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgende Besitzbestätigung in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Joel, Sohn unseres Lehrers, Rabbiners R. Mordechai s.A. (יואל בן מו׳ הרב ר׳ מרדכי ז׳ל׳ה׳ה׳), und Salomo, Sohn des Gelehrten R. Jakob s.A. (שלמה ב׳הח׳ר׳ יעקב י׳ש׳ב׳ א׳ה׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sich das in der Kölner Judengasse (בקולוניא ברחוב היהודים) liegende Haus "von Aachen" (מאָכְא) rechtmäßig und vollständig im Besitz des in Dortmund wohnhaften, angesehenen Rabbiners Joel [= Iohelin] (1), Sohn R. Uris haLevi (הנ׳ה׳ר׳ יואל בר׳ אורי הלוי הדר במתא דירטמונדא), [und dessen Frau Gnenna] (2) befindet. Gemäß geltendem [jüdischem] Recht liegen von Zeugen unterzeichnete und von der Gemeinde bestätigte Urkunden ([בשטרות] טענים כהלכתן וחתומים בעדים כשרים ומקויימים [בהנפק] ובאחרמתא של הקהל) darüber vor, dass besagter R. Joel das Grundstück von R. Simon, Sohn R. Jakobs von Bergheim (ר׳ שמעון בר׳ יעקב מברכהיים), und anderen Teilhabern erworben hat. Als genaue Lagemerkmale des Hauses werden folgende Grenzen genannt: im Osten die Judengasse, im Norden das R. Joel und dessen Teilhabern gehörende "lange Grundstück", im Süden das ebenfalls ihm und seinen Teilhabern gehörende Grundstück "Schaf" wie auch das Grundstück westlich davon. Ein Teil dieses westlich gelegenen Grundstücks gehört einer Person, deren Name wegen Materialverlust unbekannt ist.

[ומה] שידענו והעדנו בששי בשבת בשנים עשר יום לחדש אב שנת מאה ושבע לאלף הששי כתבנו וחתמנו ("Was wir erfahren und bezeugt haben am Freitag, am 12. Tag des Monats Av des Jahres 107 des sechsten Jahrtausend, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet") [= Datum feria sexta post festum beati Iacobi apostoli, anno domini m° ccc° xl septimo] (3).

(1) Namensvariante nach der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Ehefrau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Abweichende Datumsangabe der lateinischen Parallelüberlieferung: 1347 Juli 27; siehe auch KS01, Nr. 225.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 27r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 379, S. 165 f.; WJ 1, Nr. 148, S. 148 f.

Literatur: Kosche, Studien (2002), S. 157 f.; Kober, Grundbuch (1920), S. 142; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 215.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Im lateinischen Schreinsbucheintrag wird lediglich der Verkauf des Hauses durch die Erben des verstorbenen Juden Simon von Bergheim (de Bercheym) sowie anderer Juden (et alii iudei) dokumentiert. Als Vertreter wird der Rat der Kölner Juden (magistratus iudeorum Coloniensium) genannt. Das Haus befindet sich gemäß dieses Überlieferungsstranges zwischen dem Haus "Zum Schaf" in Richtung Marspforte und dem Haus "Langehaus" in Richtung Dom.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 224, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-025r.html (Datum des Zugriffs)

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