Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 184

1343 Mai 13

Am Mittwoch, dem 18. Ijar 5103 nach Erschaffung der Welt (ברביעי בשבת בשמונה עשר יום לירח אייר שנת חמשת אלפים ומאה ושלש לבריאת עולם)‎ (1) wird in Münster am Fluss Aa (במדינת מונשטרא דיתבא על נהר אה) eine jüdische Ehe mit einem nach jüdischem Gesetz ausgestellten Scheidebrief (Get) (2) aufgelöst. Darin ist als Geburtsort des Ehemannes der Ort Beckum am Fluss Werse (במתא ביקהים דיתבא על נהר ווירזא) und als Geburtsort der Frau der Ort Jülich an den Flüssen Rur und Dik (שנולדת במתא גולכא דיתבא על נהר רורא ועל נהר דיק) angegeben.

Als Zeugen werden genannt Josef, Sohn des Rabbi Isaak haKohen, und Ascher, Sohn des Rabbi Meschullam haLevi (יוסף בר רבי יצחק הכהן, עד, אשר בר רבי משולם הלוי, עד)‎. (3)

(1) Der 18. Ijar 5103 fiel auf einen Dienstag, während im Text des Scheidebriefs der Wochentag Mittwoch angegeben ist. Nach WJ 1, Nr. 125, S. 126 f., Anm. 1 dürfte diese Ungenauigkeit auf einen Fehler des Kopisten zurückzuführen sein.

(2) Das Formular des Scheidebriefs schließt mit den Worten 'Und dies soll dir sein von mit der Ehescheidungsbrief und Verlassungsbrief und Befreiungsbrief nach der Gesetz Moses und Israels' (ודן די יהוי ליכי מאני ספר תרוכין ואגרת שבוקין וגט פטורין כדת משה וישראל).

(3) Bei dieser Kopie wurden, wie in den Formelbüchern üblich, die Namen aller von der Scheidung Betroffenen ausgelassen und durch N.N. ersetzt, hebräisch: 'Ploni ben Ploni' (פלוני בן פלוני). Die Namen der Zeugen sind hingegen aufgeführt.

Überlieferung:

London, British Library, Add Ms 18828, fol. 44a, Abschr. (spätes 13. bzw. 14. Jh.; http://www.bl.uk/manuscripts/FullDisplay.aspx?ref=Add_MS_18828>Digitalisat, hebr., Perg.

  • WJ 1, Nr. 125, S. 125-128;

Kommentar:

Diese Handschrift ist in Catalogue of the Hebrew and Samaritan Manuscripts in the British Library 2, S. 117 aufgeführt und beschrieben. Es handelt sich um ein von Isaak ben Joseph aus Corbeil, gest. 1280, verfasstes Kompendium der jüdischen Gesetze unter dem Titel Sefer Mizwoth Katan: Kleines Buch der göttlichen Gebote. Brilling vermutet, in WJ 1, Nr. 125, Anm. 5, dass dieses Formular frühestens von einem Kopisten des 14. Jahrhunderts hinzugefügt worden ist, wahrscheinlich auf Grund eines dem Kopisten im Original vorliegenden Gets.

(Diethard Aschoff und Andreas Lehnertz) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 184, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-029t.html (Datum des Zugriffs)

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