Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 196

1346 September 18, Dortmund

Die Dortmunder Bürgermeister (consules Tremonienses) bestätigen, dass vor Zeiten (ab antiquis temporibus) den Dortmunder Juden von ihren [der Bürgermeister] Vorgängern erlaubt worden ist, von den Mitbürgern (a nostris concivibus) das Grundstück zu kaufen, auf dem deren Synagoge, das Bad und das gegen die westliche Straße (1) gelegene Haus errichtet wurden (aream, super qua constructa est ipsorum synagoga, balneum et domus versus plateam occidentalem sita). Hierfür zahlen sie der Stadt jährlich 26 Schillinge. Für den Besitz des Hauses sind die Juden verpflichtet, der Stadt die Schoß genannte Steuer, Wach- und Grabendienst zu leisten (quod de eadem domo collectam vulgari nomine dictam 'dat schoet' et vigiliam cum servitiis fodendi consuetis faciant). (2) Für den Fall, dass keine Juden mehr in Dortmund wohnen, fällt ihre Erbschaft der Stadt anheim. Sollten danach wiederum Juden in die Stadt zurückkehren, erhalten sie ihre Immobilien zurück.

Datum in crastino Lamberti anno incarnationis domini 1346.

(1) Gemeint ist der Westernhellweg.

(2) Wie Synagoge und Bad befand sich das genannte Haus jedenfalls im Besitz der Judengemeinde. Ob es sich dabei wirklich um ein Gemeinschaftshaus gehandelt hat, wie Kosche, Studien (2002), S. 52 und 159, vermutet, sei dahingestellt. Wahrscheinlicher ist, dass es ein Haus für Gemeindebedienstete war. Jedenfalls war es ständig bewohnt, denn das war die Voraussetzung für die von diesem Haus zu erbringenden Leistungen, die den üblichen bürgerlichen Verpflichtungen, die von bewohnten Häusern zu zahlen waren, entsprachen. In der Urkunde wird dementsprechend ausdrücklich unterschieden zwischen dem Grundstück, für das jährlich die genannten 26 Schillinge zu zahlen sind, und dem neben Synagoge und Bad darauf errichteten Haus, von dem die anderen genannten Leistungen zu erbringen waren; vgl. Wenninger, Ritter (2003), S. 64, Anm. 130 f.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Rotes Buch, fol. 10v, Abschr. (1340) (Kriegsverlust), dt., Perg.

Kommentar:

Das 1340 angelegte 'Rote Buch' enthielt Abschriften verschiedener Urkunden; es ging im Zweiten Weltkrieg verloren.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 196, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-0012.html (Datum des Zugriffs)

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