Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 117

1326 Juni 5, Kaub

König Ludwig [IV., der Bayer] belehnt Graf Gottfried [II.] von Sayn und dessen Erben als Gegenleistung für dessen Dienste an König und Reich mit der heimgefallenen Grafschaft Dortmund mit Rechten, Einkünften, Gerichtsbarkeiten und sonstigen Zubehör innerhalb und außerhalb der Stadt Dortmund. (1) Der König gebietet allen, die der Grafschaft zugehören, Gottfried und seine Nachkommen als Grafen anzuerkennen und ihnen zu gehorchen.

Datum Chube nonas iunii, anno domini millesimo trecentesimo vicesimo sexto, regni vero nostri anno duodecimo.

(1) Die Juden sind nicht ausdrücklich genannt, sind aber inbegriffen.

Überlieferung:

Wien, HHStA, NUK 57, Orig., lat., Perg.; Brüssel, Archives Générales du Royaume, Chambre des Comptes 36, fol. 522r (Abschr., 17. Jh.).

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 117, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-001f.html (Datum des Zugriffs)

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