Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 63

1370 Dezember 17

Ritter Jakob Schnittlauch von Kestenburg (Iacob Snyͤdelauͦch von Kestenbuͦrg) bekundet, dass er dem bescheiden Juden Mannus von Köln (Manne von Colle), Bürger zu Worms (Wormesze) beziehungsweise seinen Erben 28 Goldgulden schuldet. Solange diese Summe nicht zurückgezahlt wird, fällt wöchentlich 'Gesuch' in Höhe von zwei alten Hellern pro Gulden an. Als Bürger werden eingesetzt der Edelknecht Johann Kämmerer (Iohan Kammerer) von Worms und der Edelknecht Johann Franke von Lambsheim (Hennechen Franke von Lamesheim). Werden Jakob und die Bürgen von dem Juden, dessen Erben oder dessen Boten gemahnt, ist jeder gemäß seinem Gelöbnis verpflichtet, mit einem Pferd in Mannus' Stall zu Worms Einlager zu leisten. Verleistete oder eingegangene Pferde sind vom Besitzer zu ersetzen. Falls ein Bürge sterben sollte, muss Ritter Jakob innenhalb eines Monats einen ebenso guten einsetzen, mit dem sich der Jude oder seine Erben begnügen. Erfolgt dies nicht, müssen Jakob und sein verbliebener Bürge, wie vorher beschrieben, leisten, bis es dazu gekommen ist. Die beiden Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen gegenüber Mannus beziehungsweise dessen Erben. Der Aussteller gelobt seinen Bürgen Schadloshaltung und Mannus und dessen Erben, ihnen ihr Geld gütlich zu bezahlen.

Siegelankündigung des Ausstellers und der beiden Bürgen.

Datum anno domini MᵐoCCͦCLXXͦ, feria tercia post Lucie virginis.

Rückvermerk:

hebr. Rückvermerk: 'Ritter [Ja]kob Schnittlauch' (פרש קבא שניתלוך)

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. A 2, Nr. 255/735, Orig., dt. und lat., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 63, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-000h.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

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