Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 127

1388 Juli 5 [?], Heidelberg

Pfalzgraf Ruprecht d. Ä. [I.] bekundet, dass er Adolf (Adolff), seinem Schreiber zu Kaiserslautern (Luthern), erlaubt hat, dass dieser und seine Ehefrau das die 'Judenschule' (iudenschuͦle) genannte Haus in Kaiserslautern für ihre Zwecke nutzen, solange dort kein Jude wohnt ([die wile] kein iude sehszhafft da ist); sie müssen aber dafür sorgen, dass es nicht baufällig wird. Sollten indes wieder Juden in Kaiserslautern (da) ansässig werden und ihre Synagoge für sich reklamieren (u[nd des] obgenanten huses wider begerten czu han zu eyner iuden schulen), so sollen Adolf und seine Frau das Haus den Juden wieder überlassen, jedoch für eventuell auf ihre Kosten durchgeführte Baumaßnahmen vorher von ihnen nach Gutdünken des Rates (daz den (1) rat daselbes beduncket, daz sie daran verbuwet haben) entschädigt werden.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum Heidelberg, dominica ante diem beati Kiliani, anno domini MCCCLXXX octavo. (2)

(1) An dieser Stelle steht ein anscheinend verschriebener Buchstabe.

(2) Die Urkunde ist nicht mehr zur Gänze lesbar, da Teile des Blattrandes zerstört sind. Entsprechend ist unter anderem auch das Tagesdatum (Kiliani) nicht mehr eindeutig feststellbar. Vgl. zu dieser Urkunde die Bestätigung der Verfügung durch Pfalzgraf Ruprecht II. am 24. April 1390 (WO02, Nr. 135).

Überlieferung:

Karlsruhe, GLA, Best. 67, Nr. 808, fol. 2r, Abschr. (leicht gekürzt, gleichzeitig), dt. und lat., Papier.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 127, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-0016.html (Datum des Zugriffs)

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