Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 114

1386 Juni 20

Graf Dieter (Dyether) [VIII.] von Katzenelnbogen (Katzenelinbogen) bekundet für sich selbst und alle seine Helfer, dass er sich mit den Richtern, den Schöffen, dem Rat und den anderen Bürgern der Stadt Köln (Colne) und allen ihren Helfern und 'Mitreitern', die auf seinen Schaden aus waren, unabhängig davon, ob sie seine persönlichen Feinde waren, mit Datum dieser Urkunde nach einer Schlichtung seiner Feindschaft gegen die Kölner und ihre Stadt wegen des Juden Mannus von Köln (Manys wegen von Colne), wohnhaft zu Worms (Wormesze), ausgesöhnt hat. Weder er noch seine Helfer und 'Mitreiter' werden die Kölner künftig wegen dieser Angelegenheit oder etwas, das damit zusammenhängt, mit oder ohne Gericht, verklagen oder bekümmern beziehungsweise ihre Feinde werden, auch kein anderer von Dieters wegen. In Zukunft sollen alle aufgegebenen Lehen und Herrschaftsrechte wieder gelten beziehungsweise verlehnt werden und alle unrechtmäßigen Nutzungen enden.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum anno domini millesimo CCCᵒLXXXᵒ sexᵒ [!], in vigilia Sacramenti. (1)

(1) Vgl. WO02, Nr. 113, WO02, Nr. 117 und WO02, Nr. 115.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, HUA, U 1/3762, Orig. (Digitalisat), dt. und lat., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 114, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-001t.html (Datum des Zugriffs)

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