Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 1

1348 Januar 4, Speyer

König Karl (Karle) [IV.] bekundet, dass er den Bürgern zu Worms (Wormeszen) in Anerkennung ihrer Treue gegenüber ihm und dem Reich nachfolgend aufgeführte Privilegien (friheit und gnade) bestätigt hat. Darunter befindet sich an dritter Stelle das Recht, Juden, die solches erbitten, als Bürger ihrer Stadt aufnehmen zu dürfen, ohne Schwierigkeiten befürchten zu müssen (Auch mogent sie enphahen zuͦ buͦrgern in ire stat .. iuͦden, welche das begerent, ane alle irruͦnge).

Ankündigung des königlichen Siegels.

[…] gegeben […] zuͦ Spire, des nehesten fritdages [!] vor dem zwolften dage, in dem iare, do man zalte nach Gotdes gebuͦrte duͦsent druͦhuͦndirt und eht und virtzeg iare, in dem andirn iare unsirs kuͦnigriches. (1)

(1) Vgl. WO02, Nr. 16.

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 A, Nr. 152, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 1, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-0028.html (Datum des Zugriffs)

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