Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 84

1378 August 28, Nürnberg

König Wenzel (Wenczlaw) bekundet, dass die Bürger von Worms (Wurms) ihn um die Konfirmierung eines Privilegs seines Vaters Kaiser Karl [IV.] gebeten haben, das nachfolgend im Wortlaut inseriert ist. Es handelt sich um die Kaiserurkunde vom 20. November 1355, mit der Karl damals seinerseits die von seinen Vorgängern gewährten Freiheiten der Wormser bestätigt hatte. Dazu zählte auch die Erlaubnis, Juden, die dies wünschen, ungehindert als Bürger in Worms aufnehmen zu dürfen. (1) In Anbetracht ihrer treuen Dienste für Kaiser und Reich erneuert Wenzel den Bürgern zu Worms und ihrer Stadt die in der Urkunde seines Vaters enthaltenen besonderen Gnaden auf ewig und gebietet allen Untertanen, die Wormser in der Ausübung dieser Rechte nicht zu behindern, sondern zu schützen, andernfalls würden sie sich die schwere Ungande des Königs und des Reichs zuziehen.

Ankündigung des Majestätssiegels des römischen Königs.

[…] geben […] zu Nuremberg noch Crists geburd dreyczehenhundirt iar, dornach in dem acht und sibenczigisten iare, an sand Augustini tag, unser reiche des behemischen in dem sechczehenden und des romischen in [!] drytten iare.

(1) Siehe WO02, Nr. 16.

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 A, Nr. 226, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 84, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-002a.html (Datum des Zugriffs)

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