Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 11

1353 Mai 9

In einer - möglicherweise durch Franz Berthold von Flersheim - in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erweiterten Fassung der Wormser Chronik Friedrich Zorns von 1570 wird - vermutlich unter Bezugnahme auf eine zu dieser Zeit noch im Wortlaut vorhandene Urkunde - die formelle Wiederaufnahme der Juden in Worms auf den Donnerstag vor Pfingsten des Jahres 1353 datiert. (1) An diesem Tag hätten der Bürgermeister, der Rat und die Sechzehner mit ausdrücklicher Zustimmung der Hausgenossen und der Zünfte umb ires nutzen willen die Juden unter gewissen, in der Chronik nicht näher ausgeführten Bedingungen (mit gewissen bedingen und conditionibus) wieder in der Stadt aufgenommen. Als Begründung nennt der Autor Zerwürfnisse (mishell) der Stadt mit Grafen, Rittern und Herren wegen der Lehen von der Wormser Judensteuer, die diese vom Reich innehatten, als die Juden erschlagen worden waren (Welches vielleicht ein ursach mag gewesen sein, daß sie wieder angenommen sind worden, damit die stadt die lehen nit entrichten dürft). Aufgezählt werden als Inhaber von Lehnsrechten an der Wormser Judensteuer: Pfalzgraf Ruprecht der Ältere (2.000 Pfund Heller), Philipp von Biedesheim (Busenheim) (36 Pfund), Gerlach Schwend von Weinheim (15 Pfund), Dietrich von Handschuhsheim (50 Mark Silber), die Raugrafen von Altenbaumburg (raugrafen zur alten Beienburg) (20 Mark), ferner Engelhard von Frankenstein, Eberhard von Wattenheim und andern vielen edelknechten mehr.

(1) 1353 Mai 9.

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 B, Nr. 5, fol. 104r/v, Abschr. (Anfang 17. Jh.), dt., Papier.

Kommentar:

Zur Wormser Chronik Friedrich Zorns vg. ###CP1-c1-006j###.

(Jörg R. Müller) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 11, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-006f.html (Datum des Zugriffs)

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