Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1273–1347)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 1, Nr. 214

1344 August 24

Graf Philipp zu Solms bekundet, dass er von den Frankfurter Juden Heilman von Gießen (von den Gizen) und Fide, Sohn des Senderlin von Speyer, 200 Pfund Haller auf ein Jahr geliehen und nach Ablauf dieses Jahres 300 Pfund Haller an diese zu zahlen hat. Sollten allerdings die 200 Pfund innerhalb der Jahresfrist zurückgezahlt werden, ist die über dieses Hauptgut (houbit geldis) hinausgehende Summe entsprechend der bis zur Zahlung vergangenen Zeit festzusetzen (das dritteil nach marzal als lange, als ez sich vorgangen hette). Als Bürgen setzt der Aussteller die Ritter Konrad Setzepanden und Johann Schaden sowie die Edelknechte Johann von Beldersheim (Beldirsheim), Heinrich Bouber, Heidenreich von Elkershausen (Elkirshausen) und Anselm von Howizel (Hovewizel) ein. Sollte das Geld nicht binnen Jahresfrist zu den genannten Bedingungen gezahlt werden, haben die Bürgen nach Aufforderung in einem der Häuser der beiden Frankfurter Juden nach deren Wahl mit jeweils einem Pferd bis zur Rückzahlung Einlager zu leisten. Es folgt die Bestimmung, dass bei Ausfall der Bürgen Ersatz zu bestellen ist. Unabhängig von den Leistungen der Bürgen soll nach Ablauf der Jahresfrist bis zur erfolgten Rückzahlung auf die 300 Pfund wöchentlich ein Zins von zwei Hallern pro Pfund angesetzt werden. Eventuelle Beschädigungen an den angehängten Siegeln sollen keinen Einfluss auf die Einhaltung der Vereinbarungen haben. Zudem garantiert der Graf, die beiden Juden in dieser Sache nicht vor geistliche oder weltliche Gerichte ziehen zu wollen, keine Klage gegen sie bei Papst oder Kaiser zu führen, noch etwaige seiner Rechte und Freiheiten zur Vermeidung der Zahlungen geltend machen zu wollen. Der Aussteller und die Bürgen siegeln.

Actum anno domini MᵒCCCLXIIIIᵒ in die beati Bartolomei apostoli.

Rückvermerk:

י׳ד׳ באלול ק׳ד׳ל׳ ר׳ ליט׳ קרן עד שנה עבור ש׳ ליט׳ רביעית לוידא גיסי שר וליפש חייב חג ברטילמייש
[14. Ellul 104 [1344 VIII 24] 200 Lit[ra] (Pfund) Hauptgeld bis auf ein Jahr für 300 Lit[ra] [Pfund). [Davon gehört] der vierte Teil Fyde, meinem Schwager. Der Fürst Philipp ist schuldig am Bartholomäusfest (1345 VIII 25)]

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Juden Urkunden 96, Orig., dt., Perg.

  • UB Geschichte Juden Frankfurt, Nr. 85, S. 27 (mit teilweise irriger Übersetzung des Rückvermerks).
  • Mentgen, Einlager (2008), S. 63 f.;
  • Heil, Vorgeschichte (1991), S. 146;
  • Kracauer, Geschichte (1925), S. 114.

Kommentar:

Zu den beteiligten Frankfurter Juden vgl. zuletzt Mentgen, Einlager (2008), S. 63 f. Zur Höhe der nachweisbaren Kredite, die durch Frankfurter Juden vergeben wurden, vgl. auch FW01, Nr. 200.

Der hier vorliegende hebräische Rückvermerk gehört zu den ausführlichsten, die aus Frankfurt erhalten sind. Zunächst wird der Zeitpunkt der Kreditaufnahme festgehalten (11. Elul 104 = 1344 VIII 24), dann die Höhe des aufgenommenen Kredits (200 Pfund) und die des nach einem Jahr zurückzuzahlenden Betrages (300 Pfund). Zudem wird auch das vereinbarte Rückzahlungsdatum genannt (1345 VIII 24). Daran anschließend wird festgehalten: "1/4 gehört Fide, meinem Schwager". Hieraus erfahren wir nicht nur, dass sich die Urkunde im Besitz Heilmanns von Gießen befunden haben muss (und er in diesem Fall der Schreiber war), sondern auch, dass die an diesem Konsortium beteiligten Juden Heilmann und Fide verschwägert waren. Ebenso kann durch diese hebräische Notiz der Anteil beider Juden bei der Kapitalbereitstellung rekonstruiert werden. Fide war mit einem Viertel beteiligt, brachte demnach also 50 Pfund Heller auf; die übrigen 150 Pfund Heller stammten demnach von Heilmann. Aufgrund dieser ungleichen Anteile kann es auch nicht verwundern, dass sich die Urkunde im Besitz von Heilmann befunden hat.

(chj.) / Letzte Bearbeitung: 09.01.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, FW01, Nr. 214, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW01/CP1-c1-006g.html (Datum des Zugriffs)

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