Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 6

1348 Februar 16

Ritter Starkerad von Breuberg bekundet, von den beiden Frankfurter Juden Süßkind von Köln und Liebmann 30 Pfund Heller geliehen zu haben, die er nach Ablauf eines Jahres mit 45 Pfund Heller zurückzuzahlen verspricht. Als Bürgen verpflichten sich die beiden Ritter Johann von Rüdigheim und Rudolf von Rückingen sowie der Frankfurter Bürger Kunze Brimel, im Bedarfsfall zur Einlagerleistung im Haus eines der beiden Juden. Sofern Starkerad das Darlehen bereits innerhalb der ersten drei Monate (in diesem nehsten vierteil jaris) zurückzahlen möchte, muss er neben den Zinsen auch die angefallenen Kosten des vorliegenden Schuldbriefes tragen (mit dem dritteil zu [nach] marzal als vorstet gescribin, und burgen recht und mit koste disses briefes). Bei einer Rückzahlung zwischen dem vierten und zwölften Monat hat der Schuldner zusätzlich zum Hauptkapital auch Zinsen in Höhe von einem Drittel des ausgeliehenen Kapitals zu zahlen. Nach Ablauf eines ganzen Jahres soll - sofern das Darlehen dann nicht vollständig zurückgezahlt sein sollte - von den vorgenannten 45 Pfund Heller der übliche Zins (1) berechnet werden. (2)

(1) Wohl zwei Heller je Pfund und Woche.

(2) Die Datierung folgt dem Regest in UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Ugb. E 44 C, Orig. (verloren), dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 123, S. 45.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 6, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-016k.html (Datum des Zugriffs)

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