Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

250 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 3.

Bm. Konstanz 1, Nr. 3

1274 April 16, [Ulm]

König Rudolf von Habsburg überträgt der Stadt Ulm pauschal das Recht der Stadt Esslingen, das auch Bestimmungen zum Pfand- und Darlehnsrecht der Juden enthält. (1)

Siegelankündigung und Unterschrift Rudolfs.

Datum Ulme, XVIᵒ kalendas maii, anno domini MᵒCCᵒLXXᵒIIIIᵒ, indictione secunda, regni vero nostri anno primo.

(1) Vgl. KN01, Nr. 12.

Überlieferung:

Stuttgart, HStA, Best. H 51, U 96, lat., Perg.

Kommentar:

Das an diesem Tag an Ulm übertragene Recht wird in der Verleihungsurkunde nicht genauer spezifiziert. Erst am 9. August 1296 stellten Ammann, Rat und Bürgerschaft von Ulm anlässlich der am 15. Juli desselben Jahres erfolgten Übertragung ihres Rechtes an die Stadt Ravensburg durch König Adolf von Nassau das Ulmer Recht zusammen. Als dieses wenige Jahre später von König Albrecht I. an die Stadt Saulgau übertragen wurde, taten sie dies am 22. August 1299 erneut. Diese Zusammenstellung wurde um einen Nachtrag vom 15. Mai 1300 ergänzt, in welchem u. a. Bestimmungen über den Zeugenbeweis gegen angeklagte Juden und die Höhe von Geldstrafen gegen verurteilte Juden getroffen wurden. Ein weiteres und letztes Mal wurde das Ulmer Stadtrecht am 1. Juli 1312 zusammengestellt, nachdem König Heinrich VII. zuvor am 13. April 1312 der Stadt Biberach das Ulmer Recht übertragen hatte. Der oben genannte Nachtrag vom 15. Mai 1300 fehlt jedoch in der Ausfertigung vom 1. Juli 1312. Abgesehen von diesem Nachtrag unterscheiden sich die drei Versionen des Ulmer Stadtrechts, die im Württembergischen UB 7, Nr. 2415, S. 295-304, abgedruckt sind, nur geringfügig voneinander. Für die genauen Bestimmungen, die in Bezug auf die Juden getroffen wurden; vgl. KN01, Nr. 45 und KN01, Nr. 56.

(Christian Scholl) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 3, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-0052.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht