Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)
273 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 10.
Norddeutschland 1, Nr. 10
1278 [vor April 2], Wismar
Eintrag im Wismarer Stadtbuch B:
Wilrik Perdhecopere (Wilricus Perdhecopere) hat sein Erbe an den Fleischhauer Heinrich König (Henrico Regi carnifici) für 10 1/2 Mark bis Ostern (1) verpfändet. Wenn Wilrik ihm spätestens acht Tage nach Ostern das Geld nicht zurückgezahlt haben sollte, kann Heinrich das Erbe bei Juden verpfänden (eandem hereditatem ponet in iudeos pro pecunia). (2)
(1) Aufgrund der umliegenden Einträge kann nur das Osterfest des Abfassungsjahres, also 1278 April 17, gemeint sein.
(2) Wegen des Zahlungstermins und einer drei Einträge danach erscheinenden Datierung (Stadtbuch B, S. 65: Hec acta sunt anno incarnationis domini MCCLXXVIII octava die Annunciationis sancte Marie = 1278 April 1) fällt die Eintragung vor den 2. April des Jahres 1278.
Überlieferung:
Wismar, StadtA, Abt. III, Rep. 3 H, Stadtbuch B, S. 65, Orig., lat., Perg.
- Zweite[s] Wismarsche[s] Stadtbuch, Nr. 627, S. 93.
- Bürstenbinder, Judenschutz (2010), S. 209 f.
Kommentar:
Zum Wismarer Stadtbuch B vgl. NO01, Nr. 3.
(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 26.05.2021
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 10, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-007t.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zu Juden in den norddeutschen Bistümern finden Sie demnächst in der Einleitung von Johannes Deißler.
Zur Einleitung