Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 87

[um 1305]

Im 1305 angelegten Stadtbuch von Görlitz wird in einem Eintrag die Judengasse erwähnt.

Überlieferung:

Lubań, Archiwum Państwowe Wrocław, Odział Lubań, S. 4, Perg., Sprache nicht bekannt.

  • Knothe, Geschichte der Juden (1881), S. 58.

Kommentar:

Knothe, Geschichte der Juden (1881), S. 58, datiert den vorliegenden Eintrag in die Zeit vor 1307.

Das älteste Stadtbuch von Görlitz wurde, wie aus dem ersten Eintrag hervorgeht, im Jahr 1305 von den Schöffen und Geschworenen zu Görlitz angelegt. Aufgrund seines mit rotem Leder überzogenen Holzeinbands wird es gelegentlich auch als das „rote Buch“ bezeichet; vgl. Zander, Rote[s] Buch (1929), S. 2 f.; Jecht, Über das älteste Görlitzer Stadtbuch (1891), S. 5-7. Die Einträge beziehen sich auf Verhandlungen und Entscheide vor dem Görlitzer Gericht, ausgenommen der Klageaufnahmen und der Kriminalfälle. Für die Zeit von 1406 bis 1414 ist zusätzlich ein Manuskript überliefert, welches zeigt, dass die Einträge im eigentlichen Stadtbuch einige Zeit später als Reinschrift erfolgten. Der größte Teil der enthaltenen Eintragungen entfiel auf Käufe und Verkäufe. Weiterhin finden sich Übertragungen oder Lossagungen von Gütern und zunächst auch Verpfändungen sowie Testamente, Erbschaften, Vormundschaften und ebenso Entscheide zum Privat- und Erbrecht. Spätestens nach Anlage eines zweiten Stadtbuchs im Jahr 1342 (TW01, Nr. 255) betreffen die Einträge des Stadtbuchs von 1305 vor allem festen Grundbesitz und erbrechtliche Angelegenheiten, während das 1337 begonnene Stadtbuch Verpfändungen und Eintragungen zu mobilem Besitz enthielt. Allerdings wurde nicht immer eine klare Trennung eingehalten. In den 1380er und 1390er Jahren wurden weitere Bücher für Verpfändungen, für zivile Klagen, für Entscheide und für Verhandlungen über nicht festen Besitz angelegt; vgl. Jecht, Über das älteste Görlitzer Stadtbuch (1891), S. 8 f., 10-12, 15 und 17 f.; Zander, Rote[s] Buch (1929), S. 17 f., 23 f., 27 f., 35 f., 43 f., 52, 64 und 73; Speer, Frömmigkeit (2011), S. 41 f.

Die Datierung im Stadtbuch von 1305 ist zunächst nur ungenau. Nach der Eingangsdatierung fehlen für einen längeren Zeitraum die Jahresdaten. Lediglich das Jahr 1326 auf S. 39 ist konkret angegeben, ansonsten wird der Beginn eines neuen Jahres durch novus annus gekennzeichnet. Allerdings findet sich dieser Vermerk nicht so häufig wie es die Anzahl der Jahre erfordert. Für einige Jahre gibt es folglich keine Einträge oder der entsprechende Vermerk wurde vergessen. Erst ab 1336 auf S. 66 ist die Datierung zunächst wieder klar, bevor zwischen 1361 und 1365 erneut Jahresbezeichnungen fehlen; vgl. Zander,Rote[s] Buch (1929), S. 16; Jecht, Über das älteste Görlitzer Stadtbuch (1891), S. 7. Die Datierung der Einträge vor dem Jahr 1336 ist daher unsicher und führt zu unterschiedlichen Angaben in der Sekundärliteratur.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 87, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-003w.html (Datum des Zugriffs)

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