Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 2

1277 Oktober 28, Einbeck

Herzog Albrecht von Braunschweig (Albertus dux de Bruͦneswic) (1) bestätigt der Stadt Hameln (civitas Hamelen) ihre Rechte. Unter anderem soll kein in der Stadt wohnender oder noch zuziehender Jude dem Herzog zu Abgaben verpflichtet sein. Vielmehr können diese von der Stadt zu Bürgerpflichten herangezogen werden (Item quicunque iudeus moratur vel morabitur in civitate, nobis ad nullum servicium tenebitur, sed civitati tenebitur ad iura civilia).

Datum Embeke anno domini Mͦ CᵒC LXᵒX septimo in die apostolorum Simonis et Jude.

(1) Der Herzog von Braunschweig war nach Auseinandersetzungen mit Bischof Volkwin von Minden und dem Grafen von Everstein kurz zuvor zur Stadtherrschaft gelangt; vgl. Feige, Hameln (1961), S. 29-33.

Überlieferung:

Hameln, StadtA, Best. 250, Nr. 3, Orig., lat., Perg.; ebd., Best. 250, Nr. 4 (zweite Ausfertigung mit kleineren Abweichungen im Wortlaut).

Kommentar:

Beide Ausfertigungen der Urkunde sind mit Nägeln auf Holzbretter aufgespannt, so dass eventuell vorhandene Rückvermerke nicht in Augenschein genommen werden konnten. Die Bestimmung zu den Juden wird in der Bestätigung des Privilegs von 1335 Mai 10 (WF01, Nr. 147) wörtlich aufgegriffen.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 2, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-00kb.html (Datum des Zugriffs)

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