Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 13

1292 Januar 22

Otto von Rietberg, Bischof von Paderborn, zieht seine Klage gegen die Edelherrn von Büren und gegen die Einwohner von Büren (dominos de Buren et opidanos) wegen der Tötung der Juden (super occisione iudeorum) zurück (1) und bestimmt, dass sie aus den schon eingebrachten und noch bis zum Fest Johannes des Täufers (usque ad festum Iohannis Baptiste proximum) (2) einkommenden Geldern zur Ehre Gottes eine Kapelle und einen Altar errichten sollen, die er aus eigenen Mitteln weihen will. Die nach dem Johannisfest (post festum vero Iohannis predictum) eingehenden Spenden (oblationes) dürfen sich die Einwohner Bürens (dicti opidani) keinesfalls aneignen. Vielmehr behält sich der Paderborner Bischof ein Drittel vor; ein weiteres Drittel soll der örtliche Pleban erhalten, während das verbleibende Drittel der Beleuchtung und dem sonstigen Nutzen der Kapelle zu Gute kommen soll.

Datum anno domini Mᵒ Cᵒ CLXXXXII in die Vincentii martiris. (3)

(1) Die Bischöfe von Paderborn besaßen seit 1281 alle Regalien vom Reich; vgl. Brandt/Hengst, Paderborn (2002), S. 643. In der Urkunde König Rudolfs I. wird das Judenregal nicht ausdrücklich genannt; vgl. WUB 4, 3, Nr. 1627, S. 769 f.

(2) 1292 Juni 24.

(3) Vgl. 1299 August 8 (WF01, Nr. 26) und 1337 August 20 (WF01, Nr. 160).

Überlieferung:

Paderborn, Diözesanarchiv, Pfarrei Büren, Urk. 1, Orig., lat., Perg.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 13, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-01g8.html (Datum des Zugriffs)

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