Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 23

1298 Februar 27

Nach einem anonymen Heiratsformular wurde in Hamm (הם)‎ (1) eine Ketubba (‎‏‏‏‎‎כתובה) ‎(‏2) ausgestellt: Am Freitag, dem 14. Tage des Monats Adar des Jahres 5088 nach Erschaffung der Welt (בששי בשבת בארבה עשר יום לירח אדר שנת חמשת אלפים וחמשים ושמונה לבריאת עולם‏‎) (3), hat ein nicht genannter Mann seiner nicht genannten Braut einen regelrechten Ehevertrag ausgestellt. Danach will er ihr toragerecht 200 Sus (זוזי מאתן) (‎4) geben, dazu ihre 'Speise, Kleidung und ihren Bedarf'. Die Braut willigt ein und bringt als Mitgift 'Silber, Gold, Schmucksachen, Kleidungsstücke oder Bettzeug' mit im Wert von 50 Pfund. Danach legt der Bräutigam ebenfalls 50 Pfund hinzu.

(1) Avneri nimmt in GJ 2, 1, S. 334 f., Hamm in Westfalen an. Ob es sich um dieses oder ein anderes Hamm handelt, wird in WJ 1, Nachträge, S. 259 f. erörtert.

(2) Eine Ketubba, eigentlich 'das Geschriebene', ist eine Eheurkunde, die den Ehemann verpflichtet, der Ehefrau im Falle einer Scheidung oder seines Todes eine bestimmte Summe auszuzahlen bzw. auszahlen zu lassen. Näheres bei Cohn, Wörterbuch (1980), S. 124-127.

(3) 1298 Februar 27. Da es sich hier nicht um das Original einer Ketubba, sondern um das Formular einer solchen handelt, ist sowohl beim Ort wie auch beim Datum Vorsicht geboten; vgl. WJ 1, Nachträge, S. 259, Anm. 1.

(4) 'Sus' meint die französische Bezeichnung 'Sous' für solidi.

Überlieferung:

Bern, Burgerbibliothek, Codex 200, fol. 258a, Abschr. (um 1290; Digitalisat), hebr.

  • WJ 3, 2, Nr. 2, S. 25 f. [dt. Übers.];
  • WJ 1, Nachträge, Nr. 5, S. 257-260.

Kommentar:

Zur Berner Handschrift vgl. WJ 1, Nachträge, S. 259 unter Ü.

(Andreas Lehnertz) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 23, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-022f.html (Datum des Zugriffs)

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